VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Gebote ausschließlich maßgebend sind:
1. Die Versteigerung ist freiwillig und wird als Fernauktion ohne Saalversteigerung durchgeführt. Sie erfolgt in Euro (€) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung. Schecks werden in Zahlung genommen, bei nicht persönlich bekannten Kunden werden jedoch nur bestätigte Bankschecks akzeptiert. Devisen und Schecks in fremder Währung werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen. Eine Stundung des Kaufpreises findet grundsätzlich nicht statt, in Ausnahmefällen nur aufgrund besonderer Vereinbarung, die vor der Auktion getroffen sein muß.

2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen. Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbst schuldner. Die Übersendung der gekauften Lose geschieht auf Kosten des Empfängers durch die Post. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.

3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat, unter Wahrung der Interessen des Einlieferers, das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen. Gebote mit Cent-Angaben werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten. Alle Lose unterliegen der Differenzbesteuerung nach §25a UStG. Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 23% sowie 1,50€ je Los erhoben. Es erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis. Im Zielland anfallende Importsteuern oder Zölle gehen zu Lasten des Käufers.

4. Das Eigentum geht erst nach voller Bezahlung über. Die Auktionsrechnung ist mit Zustellung fällig. Nicht persönlich bekannte Kunden erhalten eine Vorausrechnung. Alle Beträge, welche 30 Tage nach Versteigerung bzw. der Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 2%. Im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers kann der Versteigerer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, verlangt der Versteigerer Schadensersatz, so beträgt dieser 25% der Zu schlags summe als Ausgleich für entgangene Einlieferungs- und Käuferprovision sowie weiterer Aufwendungen, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Das Recht des Versteigerers einen höheren Schaden nachzuweisen bleibt hiervon unberührt. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer gilt nicht als Veränderung des Originalzustandes. Im Falle einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer gegen Rückgabe des betreffenden Loses den vollen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Lose sind unter Aufwendung größter Gewissenhaftigkeit beschrieben; jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer. Prüfkosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

6. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen. Bei nicht bar bezahlten Auktionskäufen hat der Käufer kein Verfügungsrecht, insbesondere auf Weiterveräußerung/Weitergabe der Sachen, sondern erst nach vollständiger Begleichung der Auktionsrechnung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Auktionsware, die nicht oder nur zum Teil bezahlt wurde bzw., bei Nichteinhaltung etwa gewährter Stundungstermine, zurückzufordern.

7. Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Badische Briefmarken GmbH, Mozartstraße 62, 79104 Freiburg, Telefon: (07 61) 5100060, Telefax: (07 61) 5100070, e-mail: info@briefmarken-gebotsauktion.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wen Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung

8. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft ausgeführt. Gebote wie „bestens“, „auf jeden Fall“ haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Der Zuschlag erfolgt aufgrund des gebotenen Höchstpreises.

9. Ansichtssendungen können auf Wunsch nach Erhalt des Kataloges auf Rechnung und Gefahr des Empfängers gemacht werden, wenn dieser die rechtzeitige Rücksendung innerhalb von 24 Stunden zusichert. Lose mit postfrischen Marken und Sammlungen bzw. Großlose werden nicht zur Ansicht versandt. Dem Versteigerer unbekannte Kunden werden um Benennung überprüfbarer Referenzen gebeten. Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit Auktionsware abgeschlossen werden.

10. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens 1 Jahr nach der Auktion.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Freiburg i.Br. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechtes finden keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Fa. Badische Briefmarken GmbH, 79104 Freiburg i. Br.