Allgemeine Versteigerungsbedingungen

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion ausschließlich maßgebend sind.

1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Namen und für eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EURO.

2. Schriftliche Kaufaufträge werden streng interessewahrend ausgeführt. Der Zuschlag erfolgt keineswegs aufgrund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den u.g. Steigerungssätzen. Best- oder Höchstgebote werden bis zum 5-fachen Ausrufspreis mitgesteigert. Gebotslose werden zum Höchstgebot zugeschlagen.

3. Die Steigerungssätze betragen :
bis € 50,- ...... € 2,- bis € 500,- ...... € 20,-
bis € 100,- ...... € 5,- bis € 1000,- ...... € 50,-
bis € 200,- ...... € 10,- über € 1000,- ...... € 100,-
 
4. Den Zuschlag erhält der Meistbietende.

5. Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld von 23% des Zuschlagpreises. Im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, es erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis). Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 2,00 erhoben. Bei schriftlichen Bietern werden die Versandkosten gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% wird nur auf Losgebühr und Versandkosten berechnet. Käufer aus nicht EU-Staaten zahlen ein Aufgeld von 20% des Zuschlagpreises. Käufe, die in ein umsatzsteuerliches Drittland (außerhalb der EU) ausgeführt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit.

6. Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr auf den Erwerber über. Bis zur vollen Bezahlung der gesamten Auktionsrechnung bleiben die Marken Eigentum des Verkäufers. Erst nach Bezahlung besteht Anspruch der gekauften Lose. Die Zustellung der gekauften Lose erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

7. Zuschlagspreise und Provision sind mit Zustellung der Auktionsrechnung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen als Selbstschuldner.

8. Ist der Käufer länger als 10 Tage nach Zustellung der Rechnung mit seiner Zahlung in Verzug oder wird die Abnahme verweigert, so können die ersteigerten Lose ohne weitere Benachrichtigung auf Kosten des Käufers freihändig verkauft oder noch einmal versteigert werden. In beiden Fällen haftet der Käufer für den entgangenen Gewinn bzw. einen evtl. Mindererlös. Auf evtl. Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Er wird auch zur Abgabe von weiteren Geboten nicht zugelassen.

9. Die Reklamationsfrist beträgt 14 Tage ab Zugang der Lose. Sollte infolge Vorlage bei einem Prüfer diese Frist überschritten werden, so ist der Käufer verpflichtet dem Versteigerer unter Angabe des betreffenden Loses, des Prüfers sowie des Absendedatums darüber Mitteilung zu machen. Der Auktionator ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.

10. Die Beschreibung der Lose ist mit größter Sorgfalt und nach dem besten Gewissen vorgenommen, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer. Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Abstempelung, Schnitt, Zähnung, Ränder, Zentrierung usw.) berechtigen nicht zur Beanstandung. Sammellose, Sammlungen, Reste- oder Dublettenposten können nicht Gegenstand von Reklamationen sein. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn Lose oder Marken verändert worden sind. Als Veränderung gelten insbesondere auch Entfernen von Falzen, Falz oder Papierresten, Wässern, Behandeln mit Chemikalien und Anbringen von Zeichen jeder Art, insbesondere Prüf- und Geheimzeichen, ausgenommen sind Zeichen von Verbandsprüfern. Lediglich das Falsch-Zeichen eines Verbandsprüfers gilt nicht als Veränderung.

11. Kosten für Reklamationen wie Porto, Prüfgebühren etc. werden nicht erstattet. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ansprüche jeder Art den Auktionator erlöschen spätestens nach 6 Monate nach der Auktion.

12. Ansichtssendungen (mit Ausnahme von Sammlungen, Dublettenposten und postfrischen Marken) können gegen Kostenersatz für Porto und Versicherung angefordert werden. Bei unbekannten Kunden jedoch nur gegen Referenzen. Bedingung ist Rücksendung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt. Die Sendungen sind auf dem Hin- und Rückweg vom Versteigerer versichert. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Interessent zum vollen Zuschlagspreis. Marken und Briefe, die der Käufer zur Ansicht hatte, sind von Reklamationen ausgeschlossen.


13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten ausschließlich Düsseldorf.