Versteigerungsbedingungen

1 Die Auktion ist freiwillig und erfolgt in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs einer Schweizer Grossbank umgerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs bzw. der erhaltenen Gutschrift.

2 Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 22 % fakturiert. Alle Lose unterliegen der gesetzlichen Schweizerischen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer von 7,7 % wird auf den Faktura-Endbetrag erhoben (Zuschlagspreis plus Aufgeld plus Porto/Versicherung). Die MwSt. entfällt, wenn der Versand der Lose durch die Firma Heuberger ins Ausland erfolgt. Ausländischen Käufern, welche die Lose persönlich exportieren, wird die in Rechnung gestellte MwSt. rückvergütet, sofern eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig abgestempelte Ausfuhrbescheinigung beigebracht wird. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszuschlag von 5% nebst Zinsen von 1% pro Monat belastet.

3 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum an den gesteigerten Losen geht erst mit der Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

4 Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lose zurückzuziehen oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang.

5 Die Beschreibungen der Lose erfolgen mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Reklamationen jeglicher Art müssen spätestens drei Tage nach Erhalt der Ware vorgebracht werden. Beanstandete Marken sind unverändert, im Originalzustand der Übernahme einzureichen. Das Reklamationsrecht erlischt, wenn Marken verändert worden sind.

6 Bei ungeprüften Einzellosen haftet der Auktionator während der Dauer von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuschlags persönlich für die Echtheit der Briefmarken. Bei Reklamationen ist die Beibringung eines Zertifikates von einem für das betreffende Sammelgebiet anerkannten Prüfer erforderlich. Die Kosten einer Nachprüfung fallen zulasten des Käufers, bei negativem Entscheid jedoch zulasten des Einlieferers. Bei geprüften Marken anerkennt der Käufer die in den Losbeschreibungen erwähnten Atteste und Signaturen als verbindlich, insbesondere auch hinsichtlich der Echtheit und der Qualität der Lose, ebenso anerkennt der Käufer die inhaltliche Vollständigkeit der Atteste. Eine darüber hinausgehende Haftung des Auktionators ist ausgeschlossen. Vorbehalte (extensions) müssen dem Auktionator mindestens fünf Tage vor der Auktion schriftlich bekannt gegeben werden. Anzugeben sind die Gründe für den Vorbehalt und von welchem Experten (dem der Auktionator zustimmen muss) eine Stellungnahme gewünscht wird. Vorbehalte müssen mindestens 20 Tage nach der Auktion geklärt sein, danach verfällt das Recht auf Rückgabe.

7 Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung und Stempel die Abbildung massgebend. Für Sammlungen, Doublettenposten und Lose, welche drei oder mehr Marken enthalten, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so entfällt jegliches Reklamationsrecht. Auf Wunsch orientiere ich schriftliche Bieter mit Fotokopien über die Atteste und schildere diesen Zustand und Inhalt der Lose.

8 Die Aushändigung der Lose erfolgt erst nach voller Bezahlung. Die Lose werden dem Käufer auf seine Rechnung durch die Auktionsfirma versichert und per Post oder auf anderem Weg zugestellt. Die Beachtung ausländischer Zoll- und Devisenvorschriften usw. ist Sache des Käufers.

9 Zuschlagspreis und Aufgeld sind von schriftlichen Bietern innert fünf Tagen nach Erhalt der Vorausrechnung fällig. Mir gut bekannte Kunden erhalten die Lose mit Rechnung zugesandt. Sonderregelungen müssen vor der Auktion schriftlich vereinbart werden. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Bei Verzug behält sich der Versteigerer das Recht vor, entweder auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen oder das Geschäft aufzuheben und ohne weitere Benachrichtigung des Käufers die Lose anderweitig, unter Belastung der entstehenden Preisdifferenz, zu verkaufen. Eine Lieferungspflicht besteht in diesem Falle nicht mehr, aber nach wie vor die Pflicht zur Abnahme.

10 Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Auktionsfirma ausgeführt. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. «Bestens-Gebote» werden bis zum zehnfachen Startpreis berücksichtigt. Der Auktionator ist berechtigt, einzelne Personen ohne Angabe von näheren Gründen von der Versteigerung auszuschliessen.

11 Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung oder positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobfahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

12 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Lachen SZ. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu verklagen. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.


Tabelle der Steigerungsstufen
Lose                – 50. –    CHF 2.–
CHF      50.– – 100.–    CHF 5.–
CHF    100.– – 300.–   CHF 10.–
CHF   300.– – 600.–    CHF 20.–
CHF   600.– – 1000.–  CHF 50.–
CHF 1000.– – 3000.– CHF 100.–
CHF 3000.– – 6000.– CHF 200.–
ab
CHF 6000.– CHF 500.–