Los 2Q
Saar Sammlungen
Beschreibung
NEUSAAR - 1945/56, phantastische Ausstellungs-Sammlung in 31 Safe-Ringbindern mit Beschriftung aufgezogen. Die Sammlung beginnt mit einem sehr schönen und gehaltvollen postgeschichtlichen Teil. Dabei zahlreiche seltene Briefe mit Feldpost, Notstempeln, Zensurpost usw. inklusive zahlreichen Raritäten. Der Hauptwert liegt auf dem phantastischen Teil Briefmarken und Briefe der Jahre 1947/56. Dabei eine Vielzahl seltenster Abarten inklusive großen Raritäten wie z.B. der große Hochwasser-Blocks mit kopfstehender 5 Fr.-Marke tadellos postfr. mit Fotoattest Ney BPP, zwei ungezähnte Probedruckbogen der Ibasa-Marke 1950 in verschiedenen Farben (wahrscheinlich Unikate), die Dienstmarken mit einer extrem seltenen Einzelfrankatur der 100 Fr. auf Einschreibe-Ortsbrief von Saarbrücken mit Ankunftsstempel und Fotoattest Ney BPP, das Hochwasser-Block auf Briefen, zahlreichen seltenen Ministerblocks inklusive dem Hochwasser-Blockpaar und Europarat, enorm vielen Künstler-Blocks, die Freimarken-Ausgaben mit seltensten Probedrucken und Abarten inklusive großen Raritäten. Auch der Briefteil ist sehr beeindruckend mit vielen seltensten Frankaturen, kaum einmal angebotenen Verwendungsformen etc. Eine sensationelle Sammlung, wie sie in dieser Güte nicht mehr zusammenzutragen ist. Wir weisen darauf hin, dass die Ausgaben überwiegend postfr. zusammengetragen wurden, nur wenige Ausgaben sind ungebraucht enthalten. Eine genaue Aufzählung der Spitzenstücke würde den Rahmen der Beschreibung bei weitem sprengen. Eine Besichtigung dieser außergewöhnlichen Kollektion dürfte jeden ernsthaften Philatelisten begeistern!
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und freiwillig gegen sofortige Barzahlung in Schweizer
Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank entgegengenommen.
2. Sämtliche Lose werden in fremdem Namen und auf fremde Rechnung versteigert.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, von der Reihenfolge abzuweichen, Lose
zusammenzulegen oder zurückzuziehen.
4. Die Mindeststeigerungsstufen betragen:
bis 50.-- CHF 2.-- 1'050.-- bis 2'000.-- CHF 50.--
55.-- bis 100.-- CHF 5.-- 2'100.-- bis 4'000.-- CHF 100.--
110.-- bis 400.-- CHF 10.-- 4'200.-- bis 10'000.-- CHF 200.--
420.-- bis 1000.-- CHF 20.-- 10'500.-- bis CHF 500.--
5. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Bei gleich hohen Geboten erhalten die schriftlichen Gebote den Vorrang, wobei die Reihenfolge des Eingangs massgebend ist. In ZweifelsfälIen oder bei Streitigkeiten erfolgt ein nochmaliger Ausruf. Den Entscheid darüber hat der Auktionator.
Der Zuschlag erfolgt nicht unbedingt zum schriftlich gebotenen Höchstbetrag, sondern so niedrig wie
möglich. Wenn Sie zum Beispiel für ein Los CHF 500.-- bieten, das nächst tiefere Gebot aber bei
CHF 400.--liegt, wird Ihnen das Los um eine Versteigerungsstufe über dem zweithöchsten Gebot, also für den Betrag von CHF 420.-- zugeschlagen.
6. Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld (Kommission) von 20% sowie die gesetzliche Mehrwehrtsteuer von 7.7% auf den Totalbetrag erhoben.
Bei Export entfällt die Mehrwertsteuer (Ausfuhrnachweis).
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme: Saalbieter gegen Barzahlung, schriftliche Bieter 5 Tage nach Empfang der Rechnung bzw. Voraus-Rechnung.
Bei Bezahlung mit Kreditkarten wird eine Gebühr von 3,5 % vom Rechnungsbetrag erhoben.
Banküberweisungen haben spesenfrei auf unser Konto bei der Migros Bank Luzern zu erfolgen.
8. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Barzahlung der Auktions-rechnung. Es liegt allein im Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung auszuhändigen. Dem Ersteigerer ausgehändigte Lose bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages anvertrautes Gut. Wird die Zustellung gekaufter Lose durch die Post oder auf anderem Wege verlangt, so erfolgt dies auf Gefahr des Käufers. Verpackung, Porto und Versicherung werden extra belastet. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, falls vor der Auktion keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
9. Beanstandungen irgendwelcher Art sind bei Anwesenheit des Käufers oder dessen Stellvertreters an der Auktion sofort nach Aushändigung der Lose zu erheben, von schriftlichen Bietern spätestens fünf Tage nach Zustellung der Lose. Für abgebildete Lose gilt für Schnitt, Zähnung und Stempel die
Abbildung.
10. Die angebotenen Briefmarken sind mit Sorgfalt beschrieben. Für alle ungeprüft zum Verkauf gelangten Einzellose gewähren wir eine Echtheitsgarantie für die Dauer eines Jahres.
Das Reklamationsrecht erlischt im weiteren, falls Marken verändert wurden. Ausnahme bildet das
Anbringen von Prüfzeichen durch Experten, die für Irrtümer haften. Bei behaupteten Fälschungen
oder Reparaturen, die Einzelstücke ohne Atteste betreffen, hat der Käufer des Loses den Nachweis
zu erbringen und der Reklamation das Attest eines anerkannten Prüfers beizufügen, worauf
der Zuschlagspreis inkl. Aufgeld, Mehrwertsteuer und Attestkosten zurückerstattet werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Losen, welche zwei oder mehr Marken enthalten (Lots, Posten, Sammlungen etc.), ist jede
Reklamation ausgeschlossen. Hier gilt gekauft wie besehen. Katalogpreisangaben des Einlieferers sind für den Versteigerer nicht verbindlich.
11. Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnung eine Gebühr von CHF 20.-- und 1 % Zins pro angefangenem Monat berechnet. Der Versteigerer behält sich vor, entweder auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben und ohne weitere Benachrichtigung über die Lose anderweitig zu verfügen, unter Belastung einer etwaigen Preisdifferenz. Eine Lieferungspflicht besteht also in diesem Falle nicht mehr, wohl aber nach wie vor die Pflicht zur Abnahme.
12. Der Versteigerer kann, ohne Angabe von Gründen, Personen von der Auktion ausschliessen. Handel und Tausch sind in den Auktionslokalitäten untersagt.
13. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Horw. Die Versteigerungsfirma behält sich jedoch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnort/Sitz zu belangen. Es gelten im übrigen die Gantbestimmungen der Gemeinde Horw.
14. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Diese gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerung mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden.
Die Schatztruhe:
Roger Günther, Michael Honegger, Gregorio Iamello
KANTONSSTRASSE 19
POSTFACH 119
Tel. ++41 (0)41 342 18 14
Fax ++41 (0)41 342 18 16
CH-6048 HORW / SWITZERLAND
×Auktion Verkauft
Zuschlag (ohne Gewähr)
90000.00 EUR
Ende der Gebotsabgabe:
Samstag 16.02.2019, 08:00 CET
Aktuelle Uhrzeit (MET): 21.02.2019 - 20:56