„Online-Streitschlichtung“ (OS-Plattform nach EU-VO)
Link zur Online-Streitschlichtung(splattform) der EU
Informationspflicht lt. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-VO)
Information zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.
Der Versteigerer erhebt vom Käufer ein Aufgeld von 25% des Zuschlagpreises. In diesem Aufgeld sind alle pauschalen Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Sie wird bei der Rechnungstellung nicht ausgewiesen. Porto, Verpackung und...mehr
Der Versteigerer erhebt vom Käufer ein Aufgeld von 25% des Zuschlagpreises. In diesem Aufgeld sind alle pauschalen Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Sie wird bei der Rechnungstellung nicht ausgewiesen. Porto, Verpackung und Versicherungsspesen werden zu Selbstkosten berechnet.