Versteigerungsbedingungen


1. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich. Der Versteigerer handelt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers  (Einlieferers). Dieser versichert, dass er verfügungsberechtigter Eigentümer der Sachen bzw. ermächtigt ist, für den   Eigentümer zu handeln. Erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an den Käufer über. Der Versteigerer behält sich vor, bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen.

2. Den Zuschlag erhalt der Meistbietende. Der Zuschlag wurde erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Bei Zweifeln, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, ob ein Übergebot übersehen worden ist,  sowie bei sonstigen unklaren Fallen kann der Versteigerer das Los nochmals zum Ausruf bringen. Bei gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Der Auktionator ist berechtigt, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder  aufzuteilen. Der Versteigerer kann Untergebote von bis zu 10% nur bei den Losen annehmen, die vom Einlieferer nicht limitiert sind. Die Versteigerungssätze betragen:
bis 10 € = 1 € bis 1.000 € = 20 €
bis 50 € = 2 € bis 2.000 € = 50 €
bis 100 € = 5 € bis 5.000 € = 100 €
bis 500 € = 10 € über 5.000 € = 200 €

3. Auf den Zuschlag wird eine Provision in Höhe von 15 % zuzüglich 1,00 Euro pro Los und im Falle des Versandes Porto, Verpackungskosten und ggf. Versicherung erhoben. Auf die Provision und Versandauslagen wird die gesetzliche  Mehrwertsteuer von derzeit 19% erhoben. Bei Losen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich eine Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf den Zuschlagspreis erhoben. Die Mehrwertsteuer entfällt für ausländische Käufer außerhalb der Europäischen Union, sog. „Drittstaaten“. Legen Käufer eine gültige UST-Identifikationsnummer vor, entfällt auch hier die Mehrwertsteuerberechnung. Käufer, die per "paypal" bezahlen möchten, zahlen eine Gebühr von 5% auf den Gesamtpreis.


4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Saalbieter haben die Kaufrechnung sofort zu bezahlen, bei schriftlichen Bietern wird die Auktionsrechnung mit Zuschlag fällig. Alle anderen Zahlungsmodalitäten bedürfen der vorherigen Absprache. Wer über Dritte bietet, muss seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offen legen; andernfalls kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande.

5. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Lose Eigentum des Einlieferers. Ein Anspruch auf Herausgabe der ersteigerten Lose besteht erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Schriftliche Kaufgebote werden Interesse wahrend und jederzeit  gewissenhaft ausgeführt, jedoch ohne Gewähr. Für auftretende Irrtümer haftet der Versteigerer nicht. „BESTENS"- Gebote führen wir bis zum 5fachen der im Katalog ausgedruckten Startpreise aus.

6. Sämtliche Lose können vor oder während der Versteigerung in den Geschäftsräumen des Versteigerers besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Er wird jedoch begründete Mängelrügen gegenüber dem Einlieferer geltend machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des  Einlieferers erstattet er dem Käufer den gezahlten Kaufpreis und die Auktionsgebühr. Sammlungen, Posten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Reklamationen von Einzellosen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Loses erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Lediglich das Anbringen von FALSCHZeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) gilt nicht als Veränderung.

7. Eine Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz wegen Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Abbildungen in diesem Katalog können Farbabweichungen vom Original aufweisen. Die Vervielfältigung und Weiterverwendung der Abbildungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Versteigerers.

8. Der Versteigerer und seine Einlieferer bieten Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur unter der Voraussetzung an, dass diese zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen (§§86a, Abs.3 StGB). Mit der Abgabe von Geboten für diese Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter, diese Dinge nur aus den oben genannten Gründen zu erwerben.

9. Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen (Nachverkauf) abgeschlossen werden.

10. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.

11. Erfüllungsort ist Weimar, Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Weimar.

Bernd Rosolski