Hadersbeck Auktionen
Briefmarkenversteigerungen und -handels GmbH
Erich-Steinfurth-Straße 8
10243 Berlin
Telefon : 030 29491390
Fax : 030 29491391
Unser Leistungsprofil:
- jährlich 3 Auktionen mit je ca. 5000 bis 6000 Losen
- Katalog zu jeder Auktion, Auflage ca. 5000 Stk.
- sammlerfreundliche Losaufteilung, korrekte Beschreibungen und marktgerechte Ansatzpreise
- ständige Auktionsannahme, auf Wunsch bei Ihnen vor Ort
- dem Material entsprechende günstige Provisionssätze
- übersichtliche und nachvollziehbare Informationen von der Einlieferung bis zur Abrechnung
- pünktliche Auszahlung des Erlöses
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Durch die Abgabe von Geboten werden nachfolgende Geschäftsbedingungen des Versteigerers anerkannt:
Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich, sie wird durch das Auktionshaus Hadersbeck (im folgenden „Versteigerer“) im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt, die unbenannt bleiben.
Der Versteigerer kann Losnummern des Katalogs in der Auktion vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen.
Die Versteigerungssätze betragen:
bis 50,- € = 2,- € bis 2.000,- € = 50,- €
bis 100,- € = 5,- € bis 5.000,- € = 100,- €
bis 500,- € = 10,- € über 5.000,- € = 200,- €
bis 1.000,- € = 20,- €
Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.
Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Falle bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Unklarheiten bestehen, kann der Versteigerer das Los erneut ausrufen. Wenn mehrere Personen dasselbe Höchstgebot abgeben, entscheidet das Los.
Schriftliche Gebote werden Interesse wahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Bei Angaben „Höchstgebot“, „bestens“ oder Ähnlichem wird bis zum Dreifachen des Ausrufpreises mitgeboten.
Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 10,00 Euro und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.
Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Versteigerer und dem Bieter zustande. Er verpflichtet den Bieter als Käufer zur Abnahme des Loses und zur Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen.
Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch vier Wochen; das Gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten.
Die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen gekaufter Lose geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Auf den Zuschlagspreis werden Auktionsgebühren in Höhe von 20 % zuzüglich 2,00 Euro pro Los und im Falle des Versandes Porto und Versicherungskosten sowie 7 % Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag erhoben. Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer (Staaten außerhalb der EU) und bei Angaben der USt.-ID-Nr. auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten.
Das Eigentum an der ersteigerten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung der gesamten Auktionsrechnung an den Käufer über.
Bei erfolgreichen schriftlichen Geboten erhält der Käufer eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
Auf alle Beträge, die zehn Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, werden Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat erhoben. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufpreises verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts erlöschen die Rechte des Käufers und der Versteigerer ist berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Einlieferer- und Käuferprovision) zu verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, dass das Los in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös und die Kosten der wiederholten Versteigerung aufzukommen hat, ohne auf einen etwaigen Mehrerlös Anspruch zu haben.
Bei Zahlungsverzug von vereinbarten Teilzahlungen oder Zahlungszielen wird der noch ausstehende Gesamtbetrag sofort fällig. Dieser Betrag unterliegt außerdem der oben genannten Zinsberechnung.
Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Er wird jedoch begründete Mängelrügen gegenüber dem Einlieferer geltend machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers, erstattet er dem Käufer den gezahlten Kaufpreis und die Auktionsgebühr.
Sammlungen, Posten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Reklamationen von Einzellosen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Loses mit Original-Loskarte und Original-Verpackung erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden, was insbesondere für die unversehrte Versiegelung „eingeschweißter“ Marken gilt. Lediglich das Anbringen von FALSCH-Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Bieter eine Prüfung vornehmen lassen, muss er den Versteigerer vor der Auktion darüber informieren. Die Reklamationsfrist wird dann verlängert. Dieses berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Eventuelle Prüfgebühren werden bei einer berechtigten Reklamation erstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen.
Mängel, die sich bereits aus den Abbildungen ergeben, berechtigen nicht zur Reklamation.
Bezeichnungen wie „Pracht“, „Kabinett“ etc. stellen die subjektive Einschätzung des Versteigerers und keine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Stücke, deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.
Eine Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz wegen Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Abbildungen in diesem Katalog können Farbabweichungen vom Original aufweisen. Die Vervielfältigung und Weiterverwendung der Abbildungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Versteigerers.
Erfüllungsort ist Berlin, Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird nicht angewendet.
Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Nachverkäufe und für den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
Bei Gegenständen mit NS-Emblemen oder -Symbolen verpflichtet sich der Bieter, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben.
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Briefmarkenversteigerungen und –Handels GmbH,
Erich-Steinfurth-Straße 8,
10243 Berlin