Versteigerungsbedingungen

  1. Der Versteigerer handelt im Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung - unter Wahrung der Interessen der Einlieferer - Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
  3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens zwei Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von sechs Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen.
    Bei Sammlungen, Sammellosen oder sonstigen Großlosen sind Reklamationen jeglicher Art, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. Sofern die Beschreibung nichts anderes ausweist, sind angegebene Katalogwerte unverbindlich. Lose, die bereits mit Fehlern beschrieben sind, können wegen weiterer kleiner Mängel nicht reklamiert werden. Fehler, die sich aus der Abbildung erkennen lassen ( Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung etc. ) können nicht zum Gegenstand von Reklamationen gemacht werden.
  4. Die Frist für Reklamationen beträgt 2 Wochen nach Auktionsende. Reklamationen können nur mit der Original – Loskarte anerkannt werden.
  5. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Prüfung durch einen Bundesprüfer beboten, so muss dies bei der Erteilung des Gebotes angezeigt werden. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend bis zur Beendigung der Prüfung. Es entfällt damit nicht die Verpflichtung zur Zahlung des Rechnungsbetrages.
  6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
  7. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
  8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten. Die Sendung ist durch den Versteigerer in vollem Umfang versichert, die Kosten trägt der Käufer.
  9. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie  1,50 Euro pro Los. Bei schriftlichen Bietern wird das Porto und die Versicherungspauschale gesondert berechnet. Auf die Nebenkosten (Provision, Losgebühr, Porto und Verpackung etc.) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von z. Zt. 19 % erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland senden, entfällt die MwSt. Ebenso für in der EU ansässige Unternehmer bei Angabe ihrer USt – Identifikationsnummer.
  10. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 6 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
  11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Berlin Pankow - Weissensee. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts finden keine Anwendung.
  13. Schriftliche Kaufgebote werden streng interessewahrend ausgeführt. Best- oder Höchstgebote werden bis zum 5 - fachen Ausrufpreis mitgesteigert. "Gebot" - Lose werden zum vorliegenden Höchstgebot zugeschlagen.
  14. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 StGB). CR Briefmarkenauktionen und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  15. Trotz Einsatz modernster Technik können Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Daher kann eine Farbverbindlichkeit nicht garantiert werden.
  16. Die Steigerungsstufen betragen:
    bis € 50,00 2,00
Ab € 50,00 bis € 200,00 5,00
Ab € 200,00 bis € 500,00 10,00
Ab € 500,00 bis € 1.000,00 20,00
Ab € 1.000,00 bis € 2.500,00 50,00
Über € 2.500,00     100,00
 
Untergebote für Lose BIS einschließlich 10,- Euro Ausruf werden nicht entgegen genommen.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

CR Briefmarkenauktionen
CR Consulting GmbH