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Philatelie Arbeiter
Address:
Philatelie Arbeiter
Handels- und Auktionshaus
Inh. Christian Arbeiter
Theatergassen 1
D-96047 Bamberg
Tel.:+49 (0) 951/21948
Fax:+49 (0) 951/21952
 
About Us:

- As a sole trader worldwide activities in the philately market
- 20 years of experience in serving the collector, prominent and private
- Excellent contacts within the international philatelic market
- An outstanding list of clients: members of philatelic societies as well as dealers and wholesaler
- You can find us for over 15 years on national and international stamp shows
- Our own retail store is located in Forchheim (north of Nuremberg/Bavaria)
- We are happy to accept your consignments for our auctions any time (Please do not hesitate to contact Christian Arbeiter directly!)
- Please call us now, if you like to sell your collection
- I am looking forward to hearing from you!
- You can help bring in a new customer? Get an adequate financial reward for your service!

May 31 - June 1, 2013
Christian Arbeiter's 11th Auction offers a wide range of international stamps and covers.
Highlightings include:
- Germany with sheet rarities
- large Prussia section
- Europe / overseas inc. extensive Old Italy and Belgium range
- Our most extensive selection of Collections, estates and major items to date
- Wide range of Zeppelin single lots - Coins, Gold & Silver in untouched estate collections
- Miscellaneous: rare enamel signs and a great airdrop leaflet propaganda collection
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Versteigerungsbedingungen für Gebotsauktionen  (für Saalauktionen danach)
 
  1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EURO. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.
  2. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher und schriftlicher Gebote als anerkannt.
  3. Die Versteigerung wird als Fernauktion ohne Saalauktion durchgeführt. Das Mindestgebot je Los beträgt 5,- Euro. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Gebotseingangs. Der Zuschlag erhält der Meistbietende.
  4. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Ware wird nach Abschluss der Auktion versandt, auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  5. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig. Eine Stundung findet grundsätzlich nicht statt. Der Bieter erhält i. d. R. eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
  6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen
  7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 30 Tage nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.
  8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen oder das Anbringen von Signaturen.
  9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar.
  10. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.
  11. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum gebotenen Höchstpreis zugeschlagen.
  12. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieten vermittelt werden.
  13. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
  14. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Philatelie Arbeiter, Geschäftsführer: Christian Arbeiter , Theatergassen 1, 96047 Bamberg , arbeiterbriefmarken@arcor.de , Fax: 0951 / 21952
  15. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  16. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 1,50 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.
  17. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg.
  2. Texte und Abbildungen dieses Auktionskataloges sind urheberrechtlich geschützt. Wiedergabe zum  Zwecke der nicht kommerziellen Forschung bei Quellenangabe gestattet     

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Versteigerungsbedingungen für Saal Auktionen

  1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.
  2. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Käufer eine Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und Gefahr.
  3. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck.
  4. Schriftliche Bieter erhalten in der Regel eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
  5. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung den Zuschlag zu verweigern, Lose des Katalogs umzugruppieren, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Dies geschieht unter der Wahrung der Interessen der Einlieferer. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals auszurufen.
  6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet.
  7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Sammellose sind von jeder Reklamation durch den Käufer und Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.
  8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen. Mängel, die bereits aus der Abbildung ersichtlich sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Lose, bei denen Fehler beschrieben sind, können nicht wegen eventueller weiterer geringer Fehler zurückgewiesen werden. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.
  9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheits- angabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Lose, die mit „feinst“ oder „fein“ beschrieben sind, können Fehler aufweisen. Stücke deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.
  10. Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind ohne Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Sammellose, Engros- und Dublettenposten werden grundsätzlich verkauft „wie besehen“ und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.
  11. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Lediglich das Anbringen von Prüf- Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.
  12. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssätze sind dem jeweils aktuellen Katalog zu entnehmen.
  13. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Ablehnung eines Gebots gilt das vorher abgegebene Gebot als verbindlich.
  14. Schriftliche Gebote für die Saalauktion werden streng Interesse wahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Sollten mehrere Bieter dasselbe Höchstgebot abgeben, gilt die Reihenfolge des Gebotseinganges.
  15. Telefonisches Mitbieten ist erst ab einem Ausrufpreis von 300,-€ möglich. Vorab ist eine schriftliche Bestätigung des Gebots einzureichen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung.
  16. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.
  17. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden.
  18. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
  19. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 2 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.
  20. Der Versand von Ansichtssendungen ist nicht möglich.
  21. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  22. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
  23. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN- Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
  24. Bei Zahlungsverzug werden 14 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung 3% Verzugszuschlag erhoben. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Lose verkauft oder in einer neuen Auktion nochmals angeboten werden. Der säumige Käufer muss hierbei für den Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufkommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch.
  25. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. (§§86a, 86 STGB). Die Firma Christian Arbeiter und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  26. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  27. Bei Zahlung per Paypal ist nur möglich nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung der Fa. Philatelie Arbeiter. Die Gebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Bei inländischen Kunden  akzeptieren wir auch das  Lastschriftverfahren.

June 1, 2013
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Versteigerungsbedingungen für Gebotsauktionen  (für Saalauktionen danach)
 
  1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EURO. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.
  2. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher und schriftlicher Gebote als anerkannt.
  3. Die Versteigerung wird als Fernauktion ohne Saalauktion durchgeführt. Das Mindestgebot je Los beträgt 5,- Euro. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Gebotseingangs. Der Zuschlag erhält der Meistbietende.
  4. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Ware wird nach Abschluss der Auktion versandt, auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  5. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig. Eine Stundung findet grundsätzlich nicht statt. Der Bieter erhält i. d. R. eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
  6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen
  7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 30 Tage nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.
  8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen oder das Anbringen von Signaturen.
  9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar.
  10. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.
  11. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum gebotenen Höchstpreis zugeschlagen.
  12. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieten vermittelt werden.
  13. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
  14. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Philatelie Arbeiter, Geschäftsführer: Christian Arbeiter , Theatergassen 1, 96047 Bamberg , arbeiterbriefmarken@arcor.de , Fax: 0951 / 21952
  15. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  16. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 1,50 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.
  17. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg.
  2. Texte und Abbildungen dieses Auktionskataloges sind urheberrechtlich geschützt. Wiedergabe zum  Zwecke der nicht kommerziellen Forschung bei Quellenangabe gestattet     

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Versteigerungsbedingungen für Saal Auktionen

  1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.
  2. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Käufer eine Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und Gefahr.
  3. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck.
  4. Schriftliche Bieter erhalten in der Regel eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
  5. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung den Zuschlag zu verweigern, Lose des Katalogs umzugruppieren, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Dies geschieht unter der Wahrung der Interessen der Einlieferer. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals auszurufen.
  6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet.
  7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Sammellose sind von jeder Reklamation durch den Käufer und Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.
  8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen. Mängel, die bereits aus der Abbildung ersichtlich sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Lose, bei denen Fehler beschrieben sind, können nicht wegen eventueller weiterer geringer Fehler zurückgewiesen werden. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.
  9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheits- angabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Lose, die mit „feinst“ oder „fein“ beschrieben sind, können Fehler aufweisen. Stücke deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.
  10. Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind ohne Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Sammellose, Engros- und Dublettenposten werden grundsätzlich verkauft „wie besehen“ und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.
  11. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Lediglich das Anbringen von Prüf- Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.
  12. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssätze sind dem jeweils aktuellen Katalog zu entnehmen.
  13. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Ablehnung eines Gebots gilt das vorher abgegebene Gebot als verbindlich.
  14. Schriftliche Gebote für die Saalauktion werden streng Interesse wahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Sollten mehrere Bieter dasselbe Höchstgebot abgeben, gilt die Reihenfolge des Gebotseinganges.
  15. Telefonisches Mitbieten ist erst ab einem Ausrufpreis von 300,-€ möglich. Vorab ist eine schriftliche Bestätigung des Gebots einzureichen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung.
  16. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.
  17. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden.
  18. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
  19. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 2 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.
  20. Der Versand von Ansichtssendungen ist nicht möglich.
  21. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  22. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
  23. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN- Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
  24. Bei Zahlungsverzug werden 14 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung 3% Verzugszuschlag erhoben. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Lose verkauft oder in einer neuen Auktion nochmals angeboten werden. Der säumige Käufer muss hierbei für den Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufkommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch.
  25. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. (§§86a, 86 STGB). Die Firma Christian Arbeiter und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  26. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  27. Bei Zahlung per Paypal ist nur möglich nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung der Fa. Philatelie Arbeiter. Die Gebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Bei inländischen Kunden  akzeptieren wir auch das  Lastschriftverfahren.

 
June 8-9, 2007
The first Christian Arbeiter Philatelie auction sale was a very successful event. The turnover was over 72% of the total of the starting bids. Especially the international offers like classic Italy, were sold for very high prices. Also many excellent results were archieved during the lots and collection sale.

a few examples:
Lot 1476: 9600,- the Scandinavian estate (Ruf 5600,-)
Lot 1521: 6700,- "The huge cover stock" (Ruf 7500,-)
Lot 1884: 1650,- stockcard lot denmark (Ruf 280,-)
Lot 1901: 3300,- stockcard lot France(Ruf 2000,-)
Lot 2431: 1200,- Stockbook overseas (Ruf 500,-)
Lot 2443: 5000,- Stockcards Europe/overseas (Ruf 3000,-)
Lot 2631: 25550,- picture postcards dealer stock (Ruf 30000,-)
Lot 2506 bis 2623, the complete lot of topical covers was sold for 10000,-
Unsold auction lots can be directly purchased through philasearch for a fixed price which already includes lot fee, commission and VAT.
Christian Arbeiter and all employees say thank you very much to all bidders
The second Auction sale will take place on December 21-22. Consignements are welcome, please contact Christian Arbeiter.

Dec 21-22, 2007
Christian Arbeiter's second auction sale offers a large selection of interesting material from Germany, Europe and overseas. Well worth to mention is a large selection of lots from a specialized cover collection Germany French occupation zone. Highlight of the auction is the large selection of lots and collections including everything from untouched collections up to dealer stocks. Not to be missed is a fantastic Sweden cover collection.
20.-21. Juni 2008
Christian Arbeiter's third auction sale offers a large selection of interesting material from Germany, Europe and overseas. Well worth to mention is a large selection of lots from PR-China, Asis, Scandinavia and Russia as well as epreuve de luxe from french territorries.
January 3rd, 2009
Christian Arbeiter's fourth auction is his most comprehensice auction sale by now. Included is a large selection of interesting material from Germany, Europe and overseas. Well worth to mention is the very reasonable priced selection of lots and collections.
July 18, 2009
Christian Arbeiter's fourth auction is offering a wide selection of material from all philatelic areas. Well worth to mention is a large selection of JEIA covers, Czech fieldpost in Sberia, cover rarities from post-war Germany, German Occupation Zones during ww-II, sowjetunion and russia.
Jan. 19, 2010
Special auction sale. All lots will be sold for the highest bid. Over 12000 lots including excellent section of issues from Russia and the SovietUnion, German Empire including covers and much more. Great selection of bargains for everybody.
June 26, 2010
Christian Arbeiter's sixth auction is his most comprehensice auction sale by now. Included is a large selection of interesting material from Germany, Europe and overseas. Well worth to mention is the very reasonable priced selection of lots and collections as well as the strong section of stamps from China, Spain, Portugal, Upper Silesia and Russia.
November 23th, 2010
Special auction sale. All lots will be sold for the highest bid. Over 18000 lots including excellent section of issues from Russia and the SovietUnion, German Empire including covers and much more. Great selection of bargains for everybody.
February 19, 2011
Christian Arbeiter's seventh auction offers a large selection of covers and stamps from all over the world.  Special section "the Dr. Herbst collection of soviet zone handoverprints", issues from Danzig, Sowjetunion, P.R. China and much more. Also as always a large selection of private estates.
June 7, 2011
Auction with stamps and covers from all over the world with a minimum bid of 5 Euro for each lot.
August 13, 2011
Christian Arbeiter Philatelies largest postal history offer by now, can be found in his 8th auction.
Especially worth to mention are the sections soviet union and imperial russia including picture postcards and collections.
Last but not least, there is an excellent group of lots, collections and estates on offer.



December 6, 2011
Auction with stamps and covers from all over the world with a minimum bid of 5 Euro for each lot.
Including good selection Russia and Soviet Union, P.R. China, German postal history, occupations WW-II
and much more.
Februar 18, 2012
Die Firma Philatelie Arbeiter offeriert in ihrer 9.Saalauktion ein umfangreiches und wertvolles Münzangebot, den Bamberg Fund Ansichtskarten mit zahlreichen Raritäten und wertvollen Sammlungen. Das weltweite Philatelie-Angebot bietet  insbesondere ein großes Angebot an Preußen, Kroatien, Vatikan, Russland, Sowjetunion, China, Osmanisches Reich usw. Dazu zahlreiche Sammlungen und Nachlässe zumeist aus privater Sammlerhand.
Mai 29, 2012
large offer on national and international philately,
large section postal history, good standard material especially from Germany and European countries.
Also many topical issues. Minimum bid 5,- Euro per lot.

September 15, 2012
Excellent and comprehensive offer Zemtsvo and Ukraine with many untouched collections postal history
Germany from 1945, Lombardia and Venetia,  excellent selection fieldpost WW-II with many historical items,
picture postcards, collections and estates from private hands.
January 22, 2013
large offer on national and international philately,
large section postal history, good standard material especially from Germany and European countries.
Well worth to mention is the swection German Colonies as well as Russia nd Sovietunion.
Also many topical issues. Minimum bid 5,- Euro per lot.