Versteigerungsbedingungen Hartmut Raith Auktion

 

 

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich und mit Ausnahme eigener Lose in fremden Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Barzahlung in Euro an den Versteigerer. Schecks werden in Zahlung genommen, bei unbekannten Kunden jedoch nur, wenn es sich um bestätigte Bankschecks handelt. Ratenzahlung kann nach vorheriger Ab-sprache mit dem Versteigerer gewährt werden.

 

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Ausruf. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei gleich hohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag. Bei Mißverständ- nissen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals anzubieten.

 

3. Die Mindeststeigerungen betragen:

 

    bis Euro 50,--   Euro 2,--
von Euro 50,--   bis Euro 100,--   Euro 5,--
von Euro 100,--   bis Euro 500,--   Euro 10,--
von Euro 500,--   bis Euro 1.000,--   Euro 20,--
von Euro 1.000,--   bis Euro 5.000,--   Euro 50,--
    über Euro 5.000,--   Euro 100,--

 

4. Die Provision vom Käufer für den Versteigerer beträgt 20 % vom Zuschlagspreis. Euro 2 pro Los sowie eventuell anfallende Versandkosten werden extra berechnet. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % nur auf die Provision und Nebenkosten. Bei Lieferungen ins Ausland ausserhalb der EU entfällt die Mehrwertsteuer, wenn der Versand durch den Versteigerer erfolgt.
Die angebotene Auktionsware stammt von Privat-Einlieferungen, bzw unterliegt der Differenzbesteuerung nach §25a UStG.

 

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber über. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner. Der Versand der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.

 

6. Falls die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet bzw. die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird, geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand kann auf seine Kosten ohne vorherige Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Falle haftet der Erstkäufer für den entgangenen Gewinn. Dagegen hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und Nebenleistungsansprüche kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen.

 

7. Die Auktionslose sind sorgfältig und gewissenhaft beschrieben, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer und ohne Garantie für Echtheit, Reklamationen werden für Rechnung der Einlieferer erledigt. Der Versteigerer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.

 

8. Reklamationen müssen spätestens 8 Tage nach Übernahme bzw. Zustellung mit den beanstandeten Losen beim Versteigerer eingehen. Lose mit Inhalt müssen unverändert, d.h. im Originalzustand sein, ansonsten ist jede Reklamation ausgeschlossen.

 

9. Reklamationen von Sammlungen bzw. Sammellosen sind grundsätzlich ausgeschlossen, hier erfolgt die Versteigerung wie besehen.

 

10. Ansichtssendungen von Losen werden nicht verschickt.

 

11. Das Versteigerungsgut befindet sich bis zum Tage der Versteigerung in meinen Geschäftsräumen, 35424 Langgöns, Eichenring 6, unter sicherem Verschluß. Jeweils 3 Wochen vor der Auktion kann das Versteigerungsgut in meinen Geschäftsräumen besichtigt werden. Am Tage der Versteigerung befindet sich das Versteigerungsgut im Auktionssaal und kann durchgehend besichtigt werden.

 

12. Die Los-Nummern und Gebote müssen deutlich eingetragen sein und von den Bietern nochmals auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Eintragung falscher Losnummern oder Gebote können Reklamationen in keinem Fall berücksichtigt werden.

 

13. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer oder den Versteigerer müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 6 Monaten nach dem Auktionsdatum geltend gemacht werden.

 

14. Bekannte Bieter bekommen die Lose per Rechnung. Unbekannte Bieter bekommen die Lose gegen Vorauskasse.

 

15. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Die Versteigerungsbedingungen sind für Einlieferer, Auktionsteilnehmer und Ersteigerer verbindlich und zwar auch ohne schriftliche Anerkennung, bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufverträgen oder bei persönlichen Geboten auf der Auktion.

 

16. Die eigenen Lose sind mit Einlieferungsnummern 202 und 310 gekennzeichnet.

 

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gießen.

 

18. Bei Geboten -Bestens, -Kaufen, -unbedingt steigern wir bis zum 5-fachen Ausruf.

 

19. Die Gebote werden interessewahrend wahrgenommen, auch bei Losen "Gegen Gebot", wobei Gebote unter 5 Euro nicht berücksichtigt werden.