• Address
    Auktionshaus Heickmann
    Zwickauer Straße 108
    09112 Chemnitz

    Tel: +49 (0) 371 5172-04
    Fax:+49 (0) 371 5172-05
    E-Mail: info@heickmann.eu
    Web: https://www.heickmann.eu/
  • About Heickmann Auktionshaus

    Auction house for arts HEICKMANN KG have been in business for more than 20 years conducting antiques auctions covering any imaginable collecting field from Chemnitz/Saxonia, Germany. Four times a year we offer a grand total of more than 10,000 lots. We lay our focus on everyday china as well as figural porcelain made for collecting, especially Meissen, paintings and graphics.

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Imprint and Information for Online Disputes

Information for Online Disputes

"Online Dispute Resolution" (ODR platform by EU regulation)

Link to EU online dispute resolution (splatform)

Information according to Paragraph. 14 of EU Regulation no. 524/2013 (ODR Regulation)


Information for online dispute resolution: The European Commission presents an Internet platform for online dispute settlement (so-called "ODR platform") as a focal point for the extrajudicial settlement of disputes concerning contractual obligations arising from online contracts on goods or services used.

The EU Commission OS platform can be accessed at the link: https://ec.europa.eu/consumers/odr

We can be reached via e-mail address: info@heickmann.eu
Terms and Conditions

Heickmann Auktionshaus


Versteigerungsbedingungen
Stand Februar 2024

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
Versteigerung

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB. Sie wird
von der Firma HEICKMANN KG (im Folgenden „der Versteigerer“ genannt) als Kommissionär im
fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des
Einlieferers besteht nicht.

Beschaffenheit / Gewährleistung
2. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der
Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Besichtigenden für die von ihnen an den
Objekten verursachten Schäden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand
versteigert, in welchem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
Die Katalogbeschreibungen bzw. die entsprechenden Angaben in der Internetpräsentation sind nach
bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie dienen lediglich der Information und sind keine
Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien im Rechtssinne. Das Gleiche gilt für mündliche und
schriftliche Auskünfte aller Art. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands werden nicht in jedem
Falle angegeben. Fehlende Angaben begründen daher keine Beschaffenheitsvereinbarung. Der
Versteigerer kann Katalogangaben über die zu versteigernden Gegenstände berichtigen. Die
Berichtigung erfolgt schriftlich durch Bekanntgabe im Internetkatalog und/oder mündlich durch den
Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des Gegenstands. Die berichtigten Angaben ersetzen
die bis dato veröffentlichten Katalogbeschreibungen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für
offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet er sich, unverzüglich
vorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit haftet der Versteigerer unbeschränkt.

Gebote
3. Aufträge für schriftliche Gebote müssen zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor Beginn
der Auktion vorliegen. In dem schriftlichen Auftrag müssen sowohl die Losnummer als auch die
Objektbenennung des bebotenen Gegenstandes angegeben werden. Bei Unklarheiten ist die
angegebene Losnummer verbindlich. Das schriftliche Gebot muss vom Bieter unterzeichnet sein.
Schriftlich abgegebene Gebote werden von dem Versteigerer nur in der Höhe in Anspruch
genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten.
Telefonische Gebote müssen in Form eines schriftlichen, vom Bieter unterschriebenen Auftrags
vorliegen und werden nur ab einem Limitpreis von 120 Euro angenommen. Der telefonische Bieter
bietet automatisch das Limit, auch bei Nichterreichen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor,
telefonische Gebote aufzuzeichnen. Die HEICKMANN KG behandelt Gebote, die vor der
Versteigerung über das Internet abgegeben werden, rechtlich wie schriftliche Gebote.
Internetgebote während einer laufenden Versteigerung werden wie Gebote aus dem Saal
berücksichtigt. Für die Nutzung des HEICKMANN-Online-Services wird eine zusätzliche Gebühr von 3
% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Die Kosten von derzeit 5 % zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer für Live-Gebote/Verdeckte Gebote über externe Portale, werden durch
uns als Durchlaufposten gesondert auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Gebote, die während einer
laufenden Versteigerung eintreffen, werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine live im
Internet übertragene Versteigerung handelt. Der Versteigerer kann Gebote über das Internet nur
dann akzeptieren, wenn der Bieter durch einen Benutzernamen und ein Passwort zweifelsfrei
authentifiziert und zum Online-Bieten zugelassen ist. Bei der Aufnahme der schriftlich oder online
eingereichten Bietaufträge kann es zu fehlerhaften Eintragungen kommen, sodass der Bieter für
einen bebotenen Artikel keinen Zuschlag erhält. Ein Schadenersatz aus diesem Grunde wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Der Versteigerer haftet nicht für das Zustandekommen und die
Aufrechterhaltung des Internet- bzw. Telefonverkehrs. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei
Fernabsatzverträgen findet auf schriftliche, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung.

Zuschlag / Zahlung
4. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog genannten Richtpreis (vorbehaltlich schriftlicher Gebote).
Gesteigert wird ab EUR 20,- um EUR 5,- , ab EUR 50,- um EUR 10,- und ab EUR 200,- um ca. 10 %. Der
Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebots ein Übergebot nicht
gegeben wird und der vom Einlieferer vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. Der Versteigerer
kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten, zurückziehen oder unter
Vorbehalt versteigern. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den
betreffenden Gegenstand wirksam. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Falle bleibt
das vorher abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet
über den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem
freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den
Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der
Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte
weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächst niedrigere Gebot erteilen oder den
Gegenstand neu aufrufen.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste,
Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von
zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen
Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemand
das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren
Bieter abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die
Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die
Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
6. Das zugeschlagene Gebot (Hammerpreis) ist der Nettopreis. Auf den Hammerpreis wird ein
Aufgeld von 23 % zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19 % erhoben. Es gilt zudem Punkt 3 der
Versteigerungsbedingungen. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen an
Unternehmen in EU-Mitgliedsländern bei Vorlage der USt-IdNr. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer
wird die Mehrwertsteuer rückvergütet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnahmenachweis
vorliegt. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar einzuzahlen, falls
das Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Bietauftrag ist die Gegenleistung
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Der Versteigerer behält sich
das Recht vor, Zahlungen in ausländischer Währung abzulehnen. Die Ausgabe von versteigerten
Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen geschehen unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum
unterlaufen ist. Auf Grundlage des § 26 UrhG ist das Auktionshaus verpflichtet, bei Verkauf von
Werken folgerechtsberechtigter Künstler an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst eine
Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Zt. 4 % des Verkaufserlöses zu zahlen. Diese wird dem Käufer
hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus berechtigt,
diese Gebühren bis zu zwei Jahre nach der Auktion nachzufordern.

Eigentumsvorbehalt / Einlagerung / Versand
7. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet der Versteigerer Zinsen in Höhe von 1,5 % je
angebrochenem Monat sowie ab dem 14. Tag Einlagerungsgebühren (siehe Punkt 8). Ansprüche auf
Ersatz weiterer Schäden behält sich der Versteigerer vor. Eine Stundung kann nicht gewährt werden.
Der ersteigerte Gegenstand wird nur nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Kommt der Ersteigerer
mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Guts in Verzug, so kann der Versteigerer anstelle
der gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Er kann den Gegenstand auch bei einer
der nächsten Auktionen nochmals versteigern. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird,
erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber für einen
etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung; umgekehrt hat er auf einen Mehrerlös
keinen Anspruch.

8. Gegenstände, welche nicht unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach der Auktion abgeholt
werden, können im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur eingelagert
oder pro Objekt und Tag mit EUR 1,50 berechnet werden. Der Versteigerer haftet nicht für Verlust
oder Beschädigung nicht abgeholter Gegenstände, es sei denn, es besteht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Ist ein Paketversand möglich,
wird der Käufer über entstehende Kosten informiert. Im Falle eines Widerrufs und der Rücksendung
der Ware erstatten wir das Porto.

Sonstiges
9. Solange die Bieter bzw. Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den
Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter
§§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken
erwerben. Diese sind: staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und
verfassungsfeindlicher Bestrebungen, die wissenschaftliche und kunsthistorische Forschung,
Aufklärung und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens sowie die militärhistorische und
uniformkundliche Forschung. Der Versteigerer bietet die Gegenstände nur unter diesen
Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die Gegenstände nur für die oben
genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des
§ 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsgegenstände, die unter die §§
86 und 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen
und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die
Gegenstände den in § 86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

10. Die Abbildungen im Katalog sind Eigentum des Auktionshauses und dürfen nur mit der
schriftlichen Genehmigung des Versteigerers vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Auch eine entsprechende Bildnachbearbeitung entbindet nicht von der Verpflichtung, eine
schriftliche Genehmigung einzuholen. Die Farben in den Abbildungen können von der tatsächlichen
Farbgebung der Gegenstände abweichen. Reklamationen aus Gründen der Farbabweichung können
nicht anerkannt werden.

11. Die Bedingungen gelten entsprechend für den freihändigen Verkauf, welcher Teil der
Versteigerung ist. Bei Objekten im freihändigen Verkauf kommt ein Kaufvertrag erst zustande, wenn
der Versteigerer das Gebot akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Chemnitz. Es gilt
deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf
(CISG) findet keine Anwendung.
Privacy agreement

Heickmann Auktionshaus


Heickmann 100th Auction
November 21st, 2015

Arts and Antiques auction sale.

Short Terms and Conditions

The hammer price is the net price. On top there will be charged a 22% buyers commission, which includes VAT (19%)

Please note the Terms and Conditions

Current Auctions
Heickmann 140th Auction - Art and Antiques
Focus on militaria, toys, folk arts and modern arts