LOSVERSANDKOSTEN
Der Versand der ersteigerten Lose erfolgt nach Zahlungseingang der Vorausrechnung auf Gefahr des Käufers. Sie betragen im

Inland für       Inlandsbrief bei Rechnungsbetrag bis Euro 30.-                            EUR 2.-

                      DHL-Paket bei Rechnungsbetrag ab Euro 30.-                              EUR 5.-

Ausland für   Einschreiben                                                                                  EUR 8.-
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Imprint and Information for Online Disputes

Information for Online Disputes

"Online Dispute Resolution" (ODR platform by EU regulation)

Link to EU online dispute resolution (splatform)

Information according to Paragraph. 14 of EU Regulation no. 524/2013 (ODR Regulation)


Information for online dispute resolution: The European Commission presents an Internet platform for online dispute settlement (so-called "ODR platform") as a focal point for the extrajudicial settlement of disputes concerning contractual obligations arising from online contracts on goods or services used.

The EU Commission OS platform can be accessed at the link: https://ec.europa.eu/consumers/odr

We can be reached via e-mail address: rauss-fuchs@t-online.de
Terms and Conditions

Rauss und Fuchs Auktionshaus


Rauss & Fuchs GmbH

 VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN (AGB) für ONLINE-LIVE-AUKTIONEN
1. Geltungsbereich und Anerkennung.

Diese Versteigerungsbedingungen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Live-Auktionen“ (nachfolgend nur „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Versteigerer Rauss & Fuchs GmbH, Büchsenstraße 15, D-70173 Stuttgart, Deutschland (zugleich auch Auktionsort) und den Teilnehmern an einer vom Versteigerer abgehaltenen Internet-Auktion, die von der PhilaSearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf, Deutschland (nachfolgend nur „PhilaSearch“), auf deren Internet-Auktionsplattform www.philasearch.com im Auftrag des Versteigerers als Online-Live-Auktion durchgeführt wird.
 
Diese AGB können jederzeit sowohl auf der Website des Versteigerers (www.rauss-fuchs.de) als auch auf der von PhilaSearch (www.philasearch.com) eingesehen, ausgedruckt oder auch auf dem eigenen Computer abgespeichert werden. Sie sind bei Auftragserteilung zu schriftlichen Geboten oder im Zuge einer Registrierung auf PhilaSearch als Teilnehmer an der Auktion des Versteigerers als verbindlich anzuerkennen. Sollte dies aus irgendwelchen (technischen) Gründen nicht erfolgt sein, so werden diese AGB jedenfalls durch die – auf welche Art auch immer zustande gekommene - faktische Abgabe eines Gebotes in ihrer jeweils geltenden Fassung vollinhaltlich als ausschließlich verbindlich anerkannt. Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn die Auktions-Website von einer anderen Website derart genutzt wird, dass diese den Zugang zur Online-Auktions-Website des Versteigerers vollständig oder in Ausschnitten ermöglicht.
Diesen AGB entgegenstehende, ergänzende oder in sonstiger Weise abweichende Geschäftsbedingungen von Teilnehmern an einer Auktion des Versteigerers wird ausdrücklich widersprochen. Sie entfalten auch dann keine Wirksamkeit, wenn ihnen nach Eingang beim Versteigerer nicht nochmals widersprochen wird oder wenn der Versteigerer Handlungen zur Vertragserfüllung setzen sollte, es sei denn, der Versteigerer stimmt ihrer (teilweisen) Geltung oder Nebenanreden bzw. Abänderungen zu diesen AGB ausdrücklich in Schriftform zu.

2. Auktion.

Die Auktion des Versteigerers ist eine öffentliche und freiwillige Auktion von beweglichen Sachen aus den Bereichen der Philatelie und Numismatik im weitesten Sinn. Sie findet als zeitlich begrenzte Veranstaltung nach den Bestimmungen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (BGBl. 1976 I 1346, Versteigerungsvorschriften – VerstV), nach den für Kommissionäre geltenden rechtlichen Bestimmungen des BGB und des HGB sowie gemäß diesen AGB in Euro statt. Der Versteigerer handelt im fremden Namen für fremde Rechnung.

3. Teilnahmebedingungen (Registrierung und Anmeldung).

Die Teilnahme an einer Auktion des Versteigerers ist sowohl über den Versteigerer (mittels schriftlicher Bietaufträge) als auch über die Auktionsplattform www.philasearch.com von PhilaSearch (Online-Gebote vor oder Online-Live-Gebote während der Auktion des Versteigerers) als auch während der Auktion beim Versteigerer selbst möglich (Online-Live-Gebote während der Auktion beim Versteigerer). Die Teilnahme über PhilaSearch erfordert eine Registrierung als „Nutzer“ der Auktions-Plattform gemäß den in den AGB von PhilaSearch angeführten „Teilnahmebedingungen“. Die direkte (persönliche) Teilnahme mit Abgabe von Online-Live-Geboten während einer Online-Live-Auktion des Versteigerers über PhilaSearch oder vor Ort beim Versteigerer selbst erfordert bei jeder einzelnen Auktion zusätzlich eine zeitgerecht (mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn) erfolgte gesonderte Anmeldung. Der Versteigerer ist berechtigt, eine Teilnahme bei seiner Versteigerung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Registrierung hat zu erfolgen durch eine geschäftsfähige natürliche Person mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Passwort. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung eines Passwortes. Juristische Personen dürfen nur über namentlich genannte und vertretungsberechtigte natürliche Personen registriert werden. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Der Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von Kundendaten ist nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten oder aus Gründen der Vertragserfüllung zulässig.

4. Versteigerungskatalog, Auktionslose, Beschreibungen und Besichtigung von Auktionslosen.

Die zu versteigernden Gegenstände werden mindestens eine Woche lang in Form von beschriebenen Losen sowohl in einem Online-Versteigerungskatalog auf der Internet-Auktionsplattform www.philasearch.com als auch auf der Homepage des Versteigerers (www.rauss-fuchs.de) in einem virtuellen Online-Blätterkatalog als Einladung zur Gebotsabgabe präsentiert. Die Lose können von beiden Websites kopiert und abgespeichert werden. Ansichtssendungen sind nicht möglich.
Die Beschreibungen der Lose werden von Experten nach ihren subjektiven Überzeugungen mit größter Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sofern sie nichts anderes ausweisen, dienen sie lediglich zur Information, Erläuterung, Einordnung und Abgrenzung, geben enthaltene Bezeichnungen wie „Pracht“, „Kabinett“, „Luxus“ usw. oder Angaben zu Katalog-, Frankatur- und Nominalwerten oder Angaben wie „postfrisch“, „gesamt“ oder „komplett“ nur subjektive Einstellungen bzw. subjektive Eindrücke von Stichproben wieder, stellen somit weder (Beschaffenheits-)Garantien im Sinne des Kaufrechtes noch Zusicherungen im Rechtssinn bestimmter Eigenschaften oder bestimmter Werte dar. Bei Münzen werden die Angaben zur Erhaltung streng nach den im Münzhandel üblichen Einstufungen zur Erhaltung vorgenommen. Alle Lose werden so versteigert, wie sie im Zeitpunkt der Versteigerung sind. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfüllt hat.
Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auktion sowohl online auf www.rauss-fuchs.de und www.philasearch.com als auch real an zwei Tagen vor der Versteigerung nach Terminvereinbarung am Standort des Versteigerers unter Aufsicht besichtigt und geprüft werden. Bei der realen Besichtigung können sich Interessenten in einem persönlichen Gespräch Beschaffenheit und Eigenschaften von Losen - ohne Zusicherungs- oder Garantiecharakter - erläutern lassen.

5. Gebote, Online-Live-Auktion und Steigerungsstufen.

Ab der Präsentation des Online-Versteigerungskatalogs im Internet können auf alle Lose (auch mehrmals) Vorgebote abgegeben werden. Durch Vorgebote beauftragt und bevollmächtigt der Bieter den Versteigerer bei der Auktion Gebote stellvertretend für den Bieter abzugeben und im Falle des Zuschlags den dadurch entstehenden Kaufvertrag stellvertretend für den Bieter mit dem Versteigerer abzuschließen. Der Bieter befreit den Versteigerer für diesen Fall von den entgegenstehenden Regelungen des § 181 BGB (Insichgeschäft).
 
Die Abgabe von Vorgeboten ist sowohl direkt beim Versteigerer selbst schriftlich (oder mündlich bzw. telefonisch mit nachfolgend schriftlicher Bestätigung durch den Bieter) als auch indirekt in Form von Online-Vorgeboten über die Auktionsplattform PhilaSearch als registrierter Nutzer derselben möglich. An den Versteigerer übermittelte (schriftliche) Gebote werden gemäß den Steigerungssätzen streng Interesse wahrend jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Ein übermitteltes Maximalgebot wird nur insoweit ausgeschöpft, als es notwendig ist, um ein schon vorliegendes Gebot oder später einlangende Konkurrenzgebote um eine Steigerungsstufe zu überbieten. Alle Vorgebote sollten regelmäßig zwei Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingegangen sein, da ansonsten die Möglichkeit besteht, dass sie als Vorgebote nicht mehr berücksichtigt werden können.

Die Abgabe von Online-Live-Geboten im Rahmen der über PhilaSearch durchgeführten Online-Live-Auktion (bei der die Teilnehmer bei jedem Los ab dessen Aufruf persönlich direkt mitbieten können), ist nur für registrierte Nutzer von PhilaSearch möglich, die sich zusätzlich mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn zur Teilnahme an der aktuell bevorstehenden Online-Live-Auktion des Versteigerers angemeldet haben. Allen zur Online-Live-Auktion angemeldeten Personen gewährt der Versteigerer die Möglichkeit, während der Auktion gleichzeitig mit ihm am Versteigerungsort körperlich anwesend zu sein und während der Auktion Online- Live-Gebote vor Ort beim Versteigerer abzugeben.

Die Steigerungsstufen betragen:
Bis 25 Euro : 1 Euro

Bis 50 Euro : 2 Euro

Bis 100 Euro : 5 Euro
Bis 500 Euro : 10 Euro

Bis 1000 Euro : 20 Euro
Bis 2500 Euro : 50 Euro
Bis 5000 Euro : 100 Euro
Über 5000 Euro : 200 Euro
 
Nicht den Steigerungsstufen entsprechende Gebote werden auf die nächsthöhere Steigerungsstufe aufgerundet. Das Mindestgebot für Gebotslose beträgt 10,- Euro. Untergebote können nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens 90 % des Ausrufpreises erreichen. Gebote wie „jedenfalls“, „bestens“, „unbedingt“ etc. werden nach Ermessen des Versteigerers bis zum fünffachen Ausrufpreis ausgeführt, haben aber keinen unbedingten Anspruch auf einen Zuschlag. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges, bei zeitgleichem Eingang das Los. Jegliche Anfragen zu vorliegenden (Höhen von) Geboten werden nicht beantwortet.

Der Versteigerer und der Auktionator sind – auch ohne Angaben von Gründen – dazu berechtigt Gebote abzulehnen, Lose aus der Auktion zurückzuziehen, Lose zu einem Los zu vereinigen oder auf mehrere Lose aufzuteilen, IP-Adressen zu sperren, Personen ganz von der Internet-Auktion auszuschließen und deren eventuell schon abgegebenen Gebote aus der laufenden Auktion wieder herauszunehmen. Nach einem Ausschluss ist eine neuerliche Teilnahme an einer Auktion des Versteigerers sowohl unmittelbar als auch mittelbar über Dritte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Versteigerers zulässig, widrigenfalls die ausgeschlossene Person sowohl für alle Kosten und Schäden infolge ihrer Aktivitäten bei einer Auktion des Versteigerers als auch für alle Kosten von dadurch notwendig gewordenen Abwehrmaßnahmen des Versteigerers aufzukommen hat.

Die Verantwortung für den zeitgerechten Eingang eines Online-Live-Gebotes bei PhilaSearch obliegt dem Bieter. Der Versteigerer übernimmt bei Internet-Geboten keinerlei Gewähr für das Zustandekommen der Internetverbindung, insbesondere nicht für Computer-, Internetzugangs-, Verbindungs-, Übermittlungs-, Übertragungs- oder sonstiger Ausfallsprobleme irgendwelcher Systeme außerhalb des Einflussbereiches des Versteigerers. Es liegt an jedem Teilnehmer selbst, seine eventuell unter bestimmten Umständen oder zu bestimmten Zeiten nicht ausreichend schnelle Anbindung an das Internet durch eine nicht zu knappe Abgabe seines Online-Live-Gebotes zu kompensieren, um ein rechtzeitiges Einlangen seines Online-Live-Gebotes sicher zu stellen. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Problemen technischer Art oder bei Übertragungsproblemen einen Zuschlag zu korrigieren oder ein Los neu auszurufen.

6. Vermarktungs- bzw. Preisfindungsverfahren und Zuschlag bei Online-Live- Auktionen.

Bei der Online-Live-Auktion kann auf jedes Los ab seinem Aufruf mit dessen - eventuell durch Vorgebote schon angesteigerten - Startpreis unmittelbar ein um eine Steigerungsstufe höheres Online-Live-Gebot (Übergebot) abgegeben werden. Jedes vorliegende Höchstgebot löst die mit Zwischenpausen versehene Aufrufsequenz „Zum 1.“, „Zum 2.“ und „Zum 3.“ aus. Jedes Übergebot vor Ablauf der Aufrufsequenz mit „Zum 3.“ startet als neues vorliegende Höchstgebot diese Aufrufsequenz neuerlich. Erst wenn die Sequenz nicht mehr von einem Übergebot unterbrochen wird und mit „Zum 3.“ ausläuft, wird das zuletzt vorliegende Höchstgebot als Meistgebot zugeschlagen, vom Versteigerer der Zuschlag an den Meistbietenden erteilt.

Durch dieses auf konkurrierenden Geboten basierende transparente Vermarktungs- bzw. Preisfindungsverfahren, bei dem die Bieter direkt in einem zeitlich unbegrenzten gegenseitigen Wettbewerb unmittelbar auf konkurrierende Gebote augenblicks- und situationsbedingt in Form des Überbietens mit einem um eine Steigerungsstufe höherem Übergebot als Online-Live-Gebot reagieren können und bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der zugeschlagenen Lose aufgrund eines im Rahmen dieser Vermarktungsform geschlossenen Vertrages verpflichtet ist, wird ein zum Zeitpunkt der Auktion am Markt für Verkäufer und Käufer bestmöglicher Preis erreicht (§ 312g BGB, Vermarktungsform einer öffentlich zugänglichen Versteigerung).
Wird auf ein Los nur ein Gebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag zum Ausrufpreis. Wird auf ein Los ein Untergebot von zumindest 90 % des Ausrufpreises abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Untergebot. Alle Zuschläge bei der Internet- Auktion erfolgen im Beisein und mit Willen eines die Internet-Auktion persönlich vor Ort begleitenden Auktionators des Versteigerers. Der Zuschlag ist die Willenserklärung des Auktionators, mit der dieser das Meistgebot eines Bieters annimmt.
Der Versteigerer oder der Auktionator können den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Untergebote mit Vorbehalts-Zuschlägen bleiben für den Bieter vier Wochen verbindlich, sind aber für den Versteigerer freibleibend. Sie können einen Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, beispielsweise wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges, ist diese nicht eindeutig feststellbar, das Los.

Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer (Höchstbieter) über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit dem vollständigen Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrags einschließlich etwaiger Nebenforderungen beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Der Zuschlag verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme aller von ihm ersteigerten Lose und zur Begleichung der dementsprechenden Gesamtrechnung. Die ersteigerten Lose können nach vorheriger Terminabsprache binnen sieben Tagen nach der Auktion am Ort des Versteigerers Zug um Zug gegen Barzahlung in Empfang genommen werden.

7. Vertragsabschluss.

Jedes Gebot auf ein Los stellt ein rechtsverbindliches Angebot des Bieters an den Versteigerer zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, das solange wirksam bleibt, bis ein gültiges und vom Versteigerer nicht zurückgewiesenes Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags abgeschlossen wird (Vgl. § 156 BGB). Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Aufruf. Der Zuschlag ist die Willenserklärung des Auktionators, mit der er das Meistgebot annimmt. Erst mit dem Zuschlag an den Meistbietenden kommt ein - im Wege und in Form einer Versteigerung im Rechtssinne bzw. ein im Rahmen der Vermarktungsform einer öffentlich zugänglichen Versteigerung geschlossener - Vertrag zwischen dem Höchstbieter und dem Versteigerer zustande (§ 156 BGB). Der so geschlossene Vertrag verpflichtet erstens den Bieter zum Erwerb (Kauf) (§ 312g (2) Z 10 BGB), zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages in Euro und zweitens (als Käufer) zur Abnahme (Übernahme) aller von ihm ersteigerten Lose beim Versteigerer. Das gilt auch - aus welchen Gründen auch immer dies in seinem Bereich entstanden sein mag - für durch Fehlgebote des Bieters entstandene Zuschläge.

8. Provision (Aufgeld), Umsatzsteuer und Gesamtrechnung.


Der Käufer hat an den Versteigerer eine Provision von 20 % vom Zuschlag, die gesondert in Rechnung gestellten Kosten für Versand und Versicherung sowie die auf Provision und Spesen (Vermittlungsleistung) anfallende Umsatzsteuer (von derzeit 19 %) zu entrichten. Sie entfällt bei ausländischen im Wirtschaftsgebiet des EU-Binnenmarktes ansässigen Händlern mit Umsatzsteuer-ID-Nr. sowie bei ausländischen Kunden außerhalb des EU-Binnenmarkts, wenn die gekauften Lose durch den Versteigerer an die Heimatadresse des Käufers verschickt werden. In Drittländern anfallende Importsteuern oder zu entrichtende Zollbeträge trägt der Käufer in jedem Fall selbst. Die bei mit „(x)“ gekennzeichneten Losen anfallende Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis beträgt 19 % und wird gesondert berechnet.

9. Versand, Selbstabholung, Fälligkeiten, Barzahlung etc.


Der Gesamtrechnungsbetrag ist binnen einer Woche nach Rechnungsdatum in Euro fällig. Die Zahlung des Käufers hat spesenfrei und ohne jeden Abzug im Voraus zu erfolgen. Die Zahlung ist so zu leisten, dass sie spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung beim Versteigerer eingelangt ist. Eventuelle Kosten des Geldverkehrs auf Anweisender- oder Empfängerseite hat der Käufer zu tragen. Zahlungen in Fremdwährungen werden ausschließlich gemäß des Wechselkurses in Euro der Bank des Versteigerers am Abrechnungstag entgegengenommen, wobei eventuelle Differenzen infolge Wechselkursschwankungen sowie die dabei anfallenden Bankspesen von Euro 15,- der Käufer zu tragen hat. Letztere entfallen, wenn der Scheck auf eine deutsche Bank bezogen ist oder die Bezahlung als Überweisung über eine solche erfolgt. Für ausländische Kunden aus Nicht-EU- Ländern ist auch eine Bezahlung per PayPal (ebay-rauss-fuchs@t-online.de) möglich. Die dabei anfallende Gebühr von vier Prozent der Rechnungssumme hat der Käufer zu tragen. Das gilt auch bei Bezahlung per Kreditkarte. Weitere Zahlungsarten sind nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung mit dem Versteigerer zulässig.

Der Versteigerer kann bei ihm bekannten Kunden auf die Vorauszahlung verzichten. In diesem Fall wird der Gesamtrechnungsbetrag mit der Zustellung der ersteigerten Lose und der Rechnung fällig. Ein Anspruch auf Aushändigung ersteigerter Lose besteht erst nach einem vollständigen wie abzugsfreien Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages für alle vom Käufer in der Auktion ersteigerten Lose zuzüglich etwaiger Verzugsschäden und sonstiger Kosten infolge einer Zahlungsverzögerung. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Käufer für Dritte haften als Gesamtschuldner neben diesen. Mi einer auf Wunsch des Käufers auf den Namen eines Dritten ausgestellten Rechnung wird vom Versteigerer - bei gleichbleibender Haftung des Käufers - lediglich eine weitere Erfüllungsverpflichtung des Dritten anerkannt; weitere Rechte werden dem Dritten hierdurch nicht eingeräumt.

Bei vorheriger Bekanntgabe durch den Käufer ist bis zu sieben Tagen nach Auktionsschluss bei entsprechender Terminvereinbarung eine Selbstabholung gegen Barzahlung des Gesamtrechnungsbetrags aller vom Käufer ersteigerten Lose beim Versteigerer möglich. Andernfalls erfolgt der kostenpflichtige Versand der ersteigerten Lose kurzfristig nach Zahlungseingang durch die Post oder ein privates Zustellungsunternehmen nach Entscheidung des Versteigerers. Eine andere Versandform bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Versand erfolgt an die vom Käufer dem Versteigerer bekanntgegebenen Adresse und, falls der Käufer Unternehmer ist, auch auf dessen Gefahr. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zustelldaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht (mehr) aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Zustellungen an die letzte dem Versteigerer vom Auktionsteilnehmer mitgeteilte Adresse gelten unabhängig davon, ob sich der Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt.

10. Zahlungsverzug, Annahmeverweigerung und Teilzahlungen.

Alle Beträge, die vierzehn Tage nach dem Erwerbstag bzw. nach Zustellung der Auktionsrechnung oder nach einer Annahmeverweigerung beim Versteigerer nicht eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 3 %. Dazu werden Zinsen in der Höhe von 1,5 % pro Monat erhoben, es sei denn, der Käufer weist nach, dass dem Versteigerer ein geringerer bis gar kein Schaden erwachsen ist. Eine Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt dem Versteigerer vorbehalten.

Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Letzterem verliert der Käufer seine Rechte aus den Zuschlägen und die Lose können auf einer neuen Auktion nochmals versteigert werden, wobei der Käufer bei einem Mindererlöses gegenüber dem früheren Ergebnis und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat, auf einen Mehrerlös aber keinen Anspruch hat. Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen Versteigerungstermin, stellt der Versteigerer dem Schuldner mindestens die ausgefallene Versteigerungsprovision als Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung. Dem Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden sei.

Teilzahlungen eines Käufers für ersteigerte Lose dürfen nach Wahl des Versteigerers gegen jede aus welchem Rechtsgrund auch immer bestehende Forderung des Versteigerers gegenüber dem Käufer angerechnet werden. Der Käufer kann gegenüber dem
 
Versteigerer und/oder dem Einlieferer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die sowohl im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen als auch gerichtlich festgestellt sind oder vom Versteigerer oder dem Einlieferer ausdrücklich anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte des Käufers wegen Forderungen aus anderen Geschäften mit dem Versteigerer werden soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen.

11. Sachmängel und Haftung.

Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, begründete Mängelrügen des Käufers unverzüglich an den Einlieferer weiterzuleiten und erforderlichenfalls binnen der Verjährungsfrist von einem Jahr seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen, soweit ihm diese spätestens zwei Wochen nach Übergabe der Sachen an den Käufer angezeigt werden. Eine darüber hinausgehende Frist bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers und der damit verbundenen Rückabwicklung des Kaufvertrages wird dem Käufer der bezahlte Kaufpreis plus Aufgeld zurück erstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch – auch auf Erstattung von Kosten der Reklamation wie Porti, Prüfgebühren etc. - ist mit Ausnahme von (Ver-)Fälschungen ausgeschlossen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Im kaufmännischen Verkehr gilt die sofortige Rügepflicht des Kaufmanns.
 
Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken werden diese Prüfungen als maßgebend anerkannt, es sei denn, der Bieter hat sein Gebot unter Vorbehalt der Bestätigung durch einen anderen und vom Versteigerer akzeptierten Prüfer bzw. Sachverständigen abgegeben. Dies ändert aber nichts an der sofortigen Zahlungspflicht des Käufers. Nur die Reklamationsfrist gilt dann als dementsprechend verlängert.

Gebotslose werden stets „ohne Obligo“ und ohne Reklamationsrecht angeboten. Lose oder Stücke, die bereits mit Fehlern beschrieben sind oder primär durch Stempel wertbestimmte sind, können nicht wegen weiterer Mängel reklamiert werden. Bereits aus Abbildungen ersichtliche Mängel (z.B. Schnitt, Zähnung, Zentrierung, Stempel, Henkel- und Fassungsspuren usw.) sind kein berechtigter Beanstandungsgrund. Sammlungen, Posten und Lots mit mindestens zwei nicht einzeln beschriebenen Stücken können nicht reklamiert werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn Lose durch den Käufer verändert worden sind. Als Veränderungen gelten insbesondere auch Entfernen von (Resten von) Gummierung, Falz oder Papier, Wässern, Behandlung mit Chemikalien, Reinigen und Anbringen von Zeichen jeder Art. Davon ausgenommen sind die in den Prüfordnungen anerkannter Prüferverbände vorgesehenen Veränderungen durch deren Verbandsprüfer.

Der Versteigerer kann - bei aufrecht bleibender Zahlungspflicht des Käufers - die Einholung einer die Reklamation bestätigenden schriftlichen Prüfungsmitteilung eines anerkannten gebietszuständigen Verbandsprüfers verlangen. Die Kosten hierfür hat der Käufer zu tragen, wenn die Losbeschreibung im Wesentlichen dem Prüfergebnis entspricht oder andernfalls der Käufer trotzdem das Los erwirbt.

12. Informationen zur Online-Streitbeilegung der EU in Verbraucherangelegenheiten (OS-Plattform).

Die EU-Kommission stellt seit dem 15. 2. 2016 eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen bzw. alternativen Schlichtung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.

Die Online-Streitschlichtungsplattform („OS-Plattform“) der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Versteigerer ist erreichbar über die E-Mail-Adresse: rauss-fuchs@t-online.de.

13. Rechtskreis, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand. für den kaufmännischen Verkehr ist Stuttgart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf (CISG) sowie die Bestimmungen über Fernabsatzverträge, insb. das darin enthaltene Widerrufs- und Rückgaberecht von Verbrauchern finden keine Anwendung. Bei allen Texten in mehreren Sprachen ist bei Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Es soll dann das gelten, was dem ursprünglich wirtschaftlich verfolgten Zweck entspricht oder dem am nächsten kommt.

14. Unverkaufte Lose (Rück- bzw. Retourlose).

Unverkaufte Lose (Rück- bzw. Retourlose) können ab dem Zeitpunkt ihres erfolglosen Aufrufes - sei es auf Wunsch mit nochmaligem Aufruf zwischen danach am selben oder an darauf folgenden Tagen aufgerufenen Losen eingereiht bzw. darüber hinaus 2 Wochen nachgereiht - zu einem um 10 % reduzierten und mit Zustimmung des Einlieferers auch zu einem um mehr als 10 % reduzierten Ausrufpreis durch Gebot und vertragsabschließenden Zuschlag des Versteigerers gemäß § 156 BGB erworben werden. Vom Einlieferer limitierte Lose können jedoch nur zum ursprünglichen Ausrufpreis zugeschlagen werden. Auch diese Vertragsabschlüsse unterliegen als Bestandteil der Versteigerung sowohl den rechtlichen Bestimmungen für Versteigerungen als auch den (Abrechnungs-)Modalitäten dieser Versteigerungsbedingungen.
 
15. §§ 86 und 86a StGB.

Solange sich Katalogbesitzer und Auktionsbeteiligte nicht gegenteilig äußern, versichern sie, sowohl den Auktionskatalog als auch die im Katalog abgebildeten Propagandamittel (§ 86 Abs 2) und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Abs 2), insbesondere solche Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches, nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken (§ 86 Abs 3) zu erwerben. Nur unter diesen Voraussetzungen werden von Einlieferern und vom Versteigerer derartige Gegenstände angeboten bzw. abgegeben.
 
 
Stand: Mai 2016

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International auction sale with over 4000 offers. Strong section Liechtenstein specialized as well as a large selection of coins and medals ...
12-13 May 2006
137 Rauss & Fuchs Auction Sale
Highlight of the auction is the strong section of Zeppelin and aviation covers. A specialized collection soviet occupation zone with many ...
2nd-3rd May 2003
131st Rauss & Fuchs Auction Sale
Over 3900 offers from all over the world including strong sections German combinations and postal stationerys. Special offer of stamps and ...