VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
für die Altdeutschland Spezialauktion am 10. Januar 2009

  1. Die Versteigerung erfolgt im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung
    - unter Wahrung der Interessen der Einlieferer - Nummern des Katalogs
    zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder
    zurückzuziehen.
  3. Die unverbindlichen Mindeststeigerungen betragen:
    bis 100,- EUR: 5,- EUR,
    von 100,- bis 200,- EUR: 10,- EUR,
    von 200,- bis 500,- EUR: 20,- EUR,
    von 500,- bis 1000,- EUR: 50,- EUR,
    von 1.000,- bis 2.000,- EUR: 100,- EUR,
    von 2.000,- bis 5.000,- EUR: 200,- EUR,
    von 5.000,- bis 10.000,- EUR: 500,- EUR,
    ab 10.000,- EUR: zwischen 5 und 10%, nach Ermessen des Versteigerers.

    Dem Versteigerer bleibt es vorbehalten, in begründeten Fällen Personen
    von der Versteigerung auszuschließen. Handel und Tausch sind im
    Auktionssaal nicht gestattet.
  4. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können nach Absprache vor
    der Auktion besichtigt und geprüft werden.

    Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen
    sind keine zugesicherten Eigenschaften im kaufrechtlichen
    Sinne. Bei begründeten, sich nicht bereits aus den Abbildungen
    ergebenden Mängelrügen an Einzellosen, die ihm spätestens zwei Wochen
    nach Auktionsschluss angezeigt werden, gewährleistet der Versteigerer
    die Rückabwicklung des Kaufvertrages und erstattet dem Käufer den
    Kaufpreis; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen.

    Sammellose können nicht Gegenstand von Reklamationen sein. Im
    übrigen sind Reklamationen ausgeschlossen, wenn Stücke nach der
    Übergabe verändert worden sind. Als Veränderungen gelten auch
    Entfernung von Falzen, Falz- oder Papierresten, Wässern, Behandlung mit
    Chemikalien und Anbringung von Zeichen jeder Art, insbesondere Prüfund
    Geheimzeichen mit Ausnahme der Zeichen von Verbandsprüfern.
  5. Schriftliche Aufträge werden in jedem Falle Interesse wahrend, jedoch
    ohne Gewähr, ausgeführt. Gebote wie „bestens“, „auf jeden Fall“ u.ä. werden
    nicht akzeptiert. Es muss, zur Vermeidung von Missverständnissen,
    unbedingt ein Limit angegeben werden. Die gebotenen Höchstpreise werden
    nur insoweit ausgeschöpft, als es der Bietkonkurrenz entspricht.
  6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden.
    Der Versteigerer kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern
    oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und
    die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres
    Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot
    nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
    Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem
    Einlieferer sechs Wochen an sein Gebot gebunden.
  7. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende
    Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der
    ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim
    Versteigerer auf den Käufer übertragen.
  8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der
    Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Käufer Versendung wünscht,
    geht sie auf seine Kosten und Gefahr.
  9. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des
    Zuschlagpreises, bei Versand zzgl. Porto und Versicherungskosten. Auf
    den Gesamtbetrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% berechnet.
  10. Der Rechnungsendbetrag ist bei Saalbietern sofort, bei auswärtigen
    Bietern mit Zugang der Rechnung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet
    neben diesen als Gesamtschuldner.
  11. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15. Tag nach der Auktion bzw. nach
    Zustellung der Auktionsrechnung Zinsen von 1% je angefangenem Monat
    berechnet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im übrigen
    kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz
    kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren
    Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen
    Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen
    Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Provision und
    Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist
    Bremen. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des internationalen
    Kaufrechts finden keine Anwendung.
  13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
    sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
TILL NEUMANN
Telefon +49 (0)421 - 79 40 260 • oder +49 (0)177 - 79 40 260 • Fax +49 (0)421 - 79 40 261
Osterdeich 32 • D - 28203 Bremen