Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich und mit Ausnahme eigener Lose in fremden Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro. Bei nicht anwesenden Bietern und Fernauktionen durch Vorausrechnung.

Die Steigerungsstufen:

 

bis

50,00 € 1,00 €
51,00 bis 100,00 € 2,00 €
101,00 bis 500,00 € 5,00 €
501,00 bis 1000,00 € 10,00 €
  ab 1000,00 € 50,00 €

Erhaltungsgrade:

I Gute Erhaltung mit unbedeutenden Mängeln
II Gute Erhaltung mit kleineren Mängeln z. B. Beförderungsspuren
III Sammelwürdiges Exponat mit Mängeln
IV Sammelwürdiges Exponat mit deutlichen Mängeln
V Exponat mit stärkeren Mängeln und Bodenfunde

Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Ausruf des Höchstgebotes. Der Versteigerer hat das Recht, den Zu­schlag zu verweigern, einzelne Lose umzugruppieren oder zurückzuziehen. Bestehen Unklarheiten darüber wem der Zuschlag erteilt wurde bleibt dem Versteigerer ein nochmaliges Ausrufen vorbehalten. Bei gleich hohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag.

Der Zuschlag verpflichtet in allen Fällen zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Bieter über, das Eigentum erst nach der Bezahlung.

Der Versteigerer erhält vom Käufer pauschal eine Provision von 20% des Zuschlagspreises sowie eine Losgebühr von 1,50 € je zugeschlagenes Los. Bei Versand der Lose kommen noch die Kosten für Porto und Verpackung hinzu. Zahlt der Käufer mit Paypal so berechnen wir 3,5 % der Rechnungssumme als zusätzliche Kosten für den Zahlungsverkehr.

Schriftlich und online abgegebene Auktionsgebote werden, bei Losen mit festgesetztem Ausrufpreis, streng Interesse wahrend ausgeführt. Das Höchstgebot kommt erst zur Anwendung, wenn Mitgebote abgegeben wurden oder werden. Bei Gebotslosen wird immer zum angegebenen Höchstgebot zugeschlagen. Best- oder Höchstgebote werden bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgesteigert.

Bei Geboten die schriftlich oder online abgegeben wurden erhält der Bieter, schnellstmöglich Nachricht und Rechnung über die zugeschlagenen Lose. Auktionsrechnungen sind in voraus, sofort und in voller Höhe des Rechnungsbetrages fällig.

Beim Freihandverkauf ist das Angebot freibleibend, die Abgabe der angebotenen Exponate erfolgt nach Ermessen des Auktionators, in der Regel jedoch in der Reihenfolge eingehender Bestellungen.

Alle Lose können am Freitag vor der Auktion im Auktionsbüro Lerchenweg 12 in 59519 Körbecke, nach vorheriger Terminabsprache besichtigt werden.

 

Zudem sind die Lose im Internet unter www.philasearch.de beschrieben und abgebildet. Hier können Sie ihre Gebote online abgeben. Ansichtssendungen werden nicht verschickt.

Die Losbeschreibungen werden immer mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen vorgenommen. Sie sind jedoch immer ohne Verbindlichkeit und keine Eigenschaftszusicherungen nach den §§ 434, 459ff BGB. Die Beschreibungen der Lose erfolgt teils von Mitarbeitern unseres Hauses, teils vom Einlieferer selbst. Das gilt ebenfalls für Wertangaben und Katalogzuordnungen. Diese Angaben, gerade bei Sammlungen oder Posten etc. sind daher unverbindlich und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.

Reklamationen müssen binnen zwei Wochen nach Aushändigung oder Zustellung der Lose beim Versteigerer eingegangen sein. Alle Reklamationen werden im Auftrag und für Rechnung der Einlieferer erledigt. Der Auktionator ist berechtigt den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und der Provision. Weitergehende Ansprüche sind jedoch prinzipiell ausgeschlossen. Mängelrügen werden nur angenommen wenn sich die Stücke im Originalzustand befinden, in dem sie versteigert wurden. Enthält ein Los mehrere Artikel, so können Beanstandung wegen geringer Mängel einzelner Stücke nicht angenommen werden. Bei Sammlungen, Sammellosen oder Großlosen sind Rügen jeder Art, insbesondere Mängelrügen wegen Qualität oder Quantität, ausgeschlossen. Die Beschreibungen bei den Sammellosen sind lediglich Hinweise. Es wird wie besehen verkauft. Hat der Auktionator den Versteigerungserlös bereits an den Einlieferer ausbezahlt, so kann der Käufer Reklamationen nur beim Einlieferer selbst geltend machen. Der Auktionator wird in diesem Fall die Anschrift des Einlieferers so genau bekannt geben, wie es ihm möglich ist. Ansprüche aller Art gegen den Auktionator oder den Einlieferer verjähren mit Ablauf von drei Kalendermonaten, beginnend mit dem ersten Tag des auf den Versteigerungsmonat folgenden Kalendermonats.

Der Versteigerer behält sich vor Personen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet.

Die Zustellung der ersteigerten Lose geschieht auf Gefahr des Empfängers. Porto, Verpackung, Versicherungsauslagen und Kosten für den Zahlungsverkehr (z. B. Paypal) gehen zu Lasten des Käufers. Bei Versand in Länder, die nicht zur EU gehören ist der Versteigerer verpflichtet eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Daraus können sich, je nach Bestimmungsland, Einfuhrzölle usw. ergeben. Diese sind ebenfalls vom/ Käufer zu bezahlen.

Die Abgabe von Gegenständen aus der Zeit des III. Reiches / bzw. solcher die Symbole und Kennzeichen der NSDAP und Ihrer Verbände und Gliederungen zeigen werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher und verfassungswidriger Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung abgegeben. Solange sich Kataloginhaber, Kunden, Bieter und Auktionsteilnehmer sich nicht gegenteilig äußern versichern Sie die Einhaltung und Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der §86 / 86a StGB.

Diese AGBs gelten bei allen Auktionen und Freihandverkäufen.

Durch die Abgabe eines Gebotes bzw. dem Kauf eines Exponates werden diese Bestimmungen vom Bieter auch ohne schriftliche Bestätigung verbindlich anerkannt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Soest/Westfalen. Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne § 29II ZPO, so gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Soest/Westfalen sowie die Mahnstelle Hagen/Westfalen für das Mahnverfahren als vereinbart. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am Nächsten kommt.