Allgemeine Versteigerungsbedingungen


1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig gegen sofortige Barzahlung in Euro. Der Versteigerer handelt in fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers geltend zu machen. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer zustande. Der Versteigerer ist auf Verlangen des Einlieferers oder des Erwerbers zur Namhaftmachung des jeweils anderen Vertragspartners rechtlich verpflichtet.

2. Die Steigerungssätze im Saal betragen mindestens 5 bis 10% je nach der vorhandenen Sachlage, bei Ferngeboten:

 

 

bis 50,- €

=

2,- €

bis 1.000,- €

=

20,- €

bis 100,- €

=

5,- €

bis 2.000,- €

=

50,- €

bis 500,- €

=

10,- €

bis 5.000,- €

=

100,- €

     

über 5.000,- €

=

200,- €

3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes. Geben verschiedene Bieter gleiche Höchstgebote ab, entscheidet das Los (bei Ferngeboten der Gebotseingang). Das Saalgebot muss das vorliegende Ferngebot um eine Steigerungsstufe übertreffen. Bei Zweifeln oder Streitigkeiten liegt es im Ermessen des Versteigerers, das Los nochmals auszubieten. Der Versteigerer behält sich vor, einzelne Lose vom Verkauf zurückzuziehen oder einzufügen, zu trennen oder zusammenzulegen.

4. Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 20% plus 1,50 € Losgebühr erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Z. 19% wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld, Losgebühr, Porto usw.) berechnet, weil eine reine Vermittlungsleistung erbracht wird. Für Vermittlungsleistungen an Geschäftskunden aus anderen EU-Ländern mit USt.-Nr. wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, damit unterliegen die o.g. Nebenkosten nicht der deutschen Umsatzsteuer. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Umsatzsteuer auf diese Entgelte in seinem Heimatland zu entrichten. Für Vermittlungsleistungen an einen Geschäftskunden aus einem Drittland fällt keine Umsatzsteuer an, wenn die Unternehmen-Eigenschaft nachgewiesen wird. Die Vermittlungsleistung an Privatkunden in Drittländern ist umsatzsteuerfrei, soweit der Ausfuhrnachweis erbracht werden kann.

5. Der Rechnungsbetrag ist bei Saalbietern sofort, bei schriftlichen Bietern sofort nach Zustellung der Auktionsrechnung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% pro Monat berechnet. Zahlt der Käufer auf die befristete Mahnung nicht, oder verweigert er die Abnahme, so können die von ihm ersteigerten Lose ohne weitere Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. Er haftet in diesem Fall nach Wahl des Versteigerers für einen eventuellen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird zu einem neuen Gebot nicht zugelassen.

6. Bei Versand wird für Porto, Verpackung und Versicherung eine gesonderte Gebühr einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben.

7. Schriftliche Gebote, dazu zählen auch sonstige Aufträge in Textform, werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt, jedoch ohne Gewähr. Gebote wie "bestens" haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Bei "bestens", "Höchstgebot" usw. wird nur bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgeboten. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen. Kunden, die während der Auktion telefonisch mitbieten möchten, müssen mindestens den Schätzpreis bieten und schriftlich vor der Auktion einen Auftrag erteilen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit führt der Versteigerer den Auftrag zum Schätzpreis aus. Bei Telefon-Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewähr für das Zustandekommen der Verbindung. Für Lose mit Ausruf "Gebot" gilt als Mindestgebot 15 €. Hier erfolgt der Zuschlag gegen Höchstgebot und nicht interessewahrend.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit seiner Erteilung geht die Gefahr sofort, das Eigentum an der versteigerten Sache jedoch erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises an den Käufer über. Bei nicht sofort bar bezahlten Auktionskäufen hat der Käufer kein Verfügungsrecht, insbesondere keine Weitergabe oder Veräußerung des Materials, sondern erst nach vollständiger Begleichung der Auktionsrechnung. Schecks werden grundsätzlich in Zahlung genommen, jedoch von uns unbekannten Kunden nur bestätigte Bankschecks.

9. Die Zustellung der ersteigerten Lose geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers durch die Post. Der Versteigerer behält sich vor, unter Nachnahme oder Vorauskasse zu versenden.

10. Die Beschreibung der Lose ist mit großer Sorgfalt und nach bestem Gewissen durchgeführt worden, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer. Reklamationen gleich welcher Art müssen spätestens 14Tage nach Rechnungsausstellung mit den beanstandeten Stücken vorgebracht werden, wenn die Rückgabe während der Auktion nicht möglich ist. Saalbieter kaufen grundsätzlich "wie besehen" und können nur versteckte Mängel (Reparaturen u.ä.) reklamieren. Fernbieter über Kommissionäre kaufen ebenfalls grundsätzlich "wie besehen" und können nur versteckte Mängel (Reparaturen) reklamieren. Bei Losen, die vom Käufer zur Prüfung gesandt werden, kann die Reklamationsfrist (jedoch nur unter sofortiger Ankündigung dieser Maßnahme) verlängert werden.

Im Fall einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer den vollen Kaufpreis und gegebenenfalls die für dieses Los entstandenen Prüfkosten gegen R&ückgabe des beanstandeten Loses erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Alle Reklamationen werden im Auftrag und sowie auf Kosten des Einlieferers erledigt. Der Auktionator ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.

Reklamationen können nur angenommen werden, wenn sich die Stücke im Originalzustand befinden, wie sie versteigert wurden. Als Veränderung gelten insbesondere das Entfernen von Falzen, Falz- oder Papierresten, Wässern, Behandeln mit Chemikalien sowie Anbringen von Zeichen jeder Art. Lediglich das FALSCH-Zeichen eines Bundesprüfers gilt nicht als Veränderung. Fehler, die aus Fotos ersichtlich sind (Abstempelung, Zähnung, Ränder u.ä.) berechtigen nicht zur Reklamation. Lose, die bereits mit einem Fehler beschrieben sind, können wegen eines weiteren Mangels nicht beanstandet werden. Enthält ein Los mehr als drei Stücke, so kann die Reklamation wegen geringer Mängel von einzelnen Exemplaren nicht berücksichtigt werden.

Reklamationen bei Sammlungen und Sammellosen (Lots) sind ausgeschlossen. Die Qualitätsbeschreibungen sind persönliche Einstufungen des Versteigerers und können nicht beanstandet werden. Katalogberechnungen gelten stets als zirka. Schreibfehler und Irrtümer auf dem Auftragsschein werden nicht als Reklamationsgrund anerkannt.

11. Beim Erwerb von Belegen mit NS-Symbolen verpflichtet sich der Käufer, diese nur für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben und sie nicht für propagandistische Zwecke im Sinne des §86 StGB zu benutzen.

12. Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen von der Versteigerung auszuschließen. Tausch und Handel sind im Auktionslokal nicht gestattet.

13. Verrechnungen mit Ihrer Einlieferung sind grundsätzlich möglich. Die Zahlungsfrist beträgt hierbei 8 Tage, ausschließlich 4 Tage für die Postlaufzeit.

14. Die mit "gepr." gekennzeichnet Marken oder Belege sind von anerkannten Prüfern geprüft bzw. signiert. Mit Abgabe Ihres Gebotes bzw. Auktionsauftrages erkennen Sie diese Prüfzeichen bzw. Atteste als maßgebend an. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist das dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen. Für Lose, die von anerkannten Experten signiert oder attestiert sind, haftet im Falle eines Irrtums dieser Prüfer der Auktionator nicht.

Alle Ansprüche an den Auktionator erlöschen mit dem Ablauf von 6 Kalendermonaten, beginnend mit dem Tag des auf den Versteigerungsmonat folgenden Kalendermonats.

15. Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden diese Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt. Diese gelten auch sinngemäß; für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit Auktionsmaterial (also für sogenannte Freihand-Verkäufe u.ä.) abgeschlossen werden. Macht der Kunde bei Internetkäufen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und sendet die Ware an uns zurück, so erstatten wir auch die Kosten der Rücksendung.

16. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Potsdam. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird nicht angewandt.