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Philatelie Arbeiter
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Philatelie Arbeiter
Handels- und Auktionshaus
Inh. Christian Arbeiter
Theatergassen 1
96047 Bamberg
Tel: 0951/21948
Fax: 0951/21952
 
About Us:

- As a sole trader worldwide activities in the philately market
- 20 years of experience in serving the collector, prominent and private
- Excellent contacts within the international philatelic market
- An outstanding list of clients: members of philatelic societies as well as dealers and wholesaler
- You can find us for over 15 years on national and international stamp shows
- Our own retail store is located in Forchheim (north of Nuremberg/Bavaria)
- We are happy to accept your consignments for our auctions any time (Please do not hesitate to contact Christian Arbeiter directly!)
- Please call us now, if you like to sell your collection
- I am looking forward to hearing from you!
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Versteigerungsbedingungen

1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und für eigene Rechnung gegeVersteigerungsbedingungen 1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und für eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen. 2. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Käufer eine Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und Gefahr. 3. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Schriftliche Bieter erhalten in der Regel eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist. 4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung den Zuschlag zu verweigern, Lose des Katalogs umzugruppieren, auerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Dies geschieht unter der Wahrung der Interessen der Einlieferer. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals auszurufen. 5. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschlieen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet. 6. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Sammellose sind von jeder Reklamation durch den Käufer und Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschlielich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen. 7. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen. Mängel, die bereits aus der Abbildung ersichtlich sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Lose, bei denen Fehler beschrieben sind, können nicht wegen eventueller weiterer geringer Fehler zurückgewiesen werden. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. 8. Bezeichnungen wie "Pracht", "Luxus", usw. stellen die subjektive Einstellung des Versteigerers wider und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Lose, die mit "feinst" oder "fein" beschrieben sind, können Fehler aufweisen. Stücke deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden. 9. Katalogberechnungen gelten stets als "circa" und sind ohne Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Sammellose, Engros- und Dublettenposten werden grundsätzlich verkauft "wie besehen" und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein. 10. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierte oder attestierte Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als mageblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen. Lediglich das Anbringen von Prüf- Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose. 11. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssätze sind dem jeweils aktuellen Katalog zu entnehmen. 12. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Ablehnung eines Gebots gilt das vorher abgegebene Gebot als verbindlich. 13. Schriftliche Gebote werden streng Interesse wahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Sollten mehrere Bieter dasselbe Höchstgebot abgeben, gilt die Reihenfolge des Gebotseinganges. 14. Telefonisches Mitbieten ist erst ab einem Ausrufpreis von 500,-Euro möglich. Vorab ist eine schriftliche Bestätigung des Gebots einzureichen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung. 15. Lose, die "gegen Gebot" ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-Euro und werden zum Höchstgebot zugeschlagen. 16. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden. 17. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose. 18. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 17% des Zuschlagpreises sowie 1,50 Euro pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr. 19. Der Versand von Ansichtssendungen ist nicht möglich. 20. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. 21. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemä auch für den Nachverkauf und den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung. 22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN- Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung. 23. Bei Zahlungsverzug werden 14 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung 3% Verzugszuschlag erhoben. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Lose verkauft oder in einer neuen Auktion nochmals angeboten werden. Der säumige Käufer muss hierbei für den Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten einschlielich der Gebühren des Versteigerers aufkommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch. 24. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äuern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. (§ 86a, 86 STGB). Die Firma Christian Arbeiter und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. 25. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 26. Bei Zahlung per paypal gehen die Gebühren zu Lasten des Käufers. 27. Kreditkartenzahlung (zzgl. 4% Gebühr) Wir akzeptieren ausschlielich VISA/MasterCard n sofortige Bezahlung in Euro. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.

2. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Käufer eine Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und Gefahr.

3. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Schriftliche Bieter erhalten in der Regel eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.

4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung den Zuschlag zu verweigern, Lose des Katalogs umzugruppieren, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Dies geschieht unter der Wahrung der Interessen der Einlieferer. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals auszurufen.

5. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet.

6. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Sammellose sind von jeder Reklamation durch den Käufer und Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.

7. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen. Mängel, die bereits aus der Abbildung ersichtlich sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Lose, bei denen Fehler beschrieben sind, können nicht wegen eventueller weiterer geringer Fehler zurückgewiesen werden. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.

8. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. stellen die subjektive Einstellung des Versteigerers wider und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Lose, die mit „feinst“ oder „fein“ beschrieben sind, können Fehler aufweisen. Stücke deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.

9. Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind ohne Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Sammellose, Engros- und Dublettenposten werden grundsätzlich verkauft „wie besehen“ und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.

10. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierte oder attestierte Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen. Lediglich das Anbringen von Prüf- Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.

11. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssätze sind dem jeweils aktuellen Katalog zu entnehmen.

12. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Ablehnung eines Gebots gilt das vorher abgegebene Gebot als verbindlich.

13. Schriftliche Gebote werden streng Interesse wahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Sollten mehrere Bieter dasselbe Höchstgebot abgeben, gilt die Reihenfolge des Gebotseinganges.

14. Telefonisches Mitbieten ist erst ab einem Ausrufpreis von 500,-€ möglich. Vorab ist eine schriftliche Bestätigung des Gebots einzureichen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung.

15. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.

16. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden.

17. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.

18. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 17% des Zuschlagpreises sowie 1,50 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.

19. Der Versand von Ansichtssendungen ist nicht möglich.

20. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

21. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN- Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.

23. Bei Zahlungsverzug werden 14 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung 3% Verzugszuschlag erhoben. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Lose verkauft oder in einer neuen Auktion nochmals angeboten werden. Der säumige Käufer muss hierbei für den Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufkommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch.

24. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. (§§86a, 86 STGB). Die Firma Christian Arbeiter und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

25. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

26. Bei Zahlung per paypal gehen die Gebühren zu Lasten des Käufers.

27. Kreditkartenzahlung (zzgl. 4% Gebühr) Wir akzeptieren ausschließlich VISA/MasterCard

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