Versteigerungsbedingungen


Versteigerungsbedingungen (Steigerungsauktion)

Versteigerungsbedingungen (Sonder- bzw. Gebotsauktion)


Versteigerungsbedingungen (Steigerungsauktion)

Gültigkeit
Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.

Versteigerungsbedingungen

sind auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion ausschließlich maßgebend.

  1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt mit Ausnahme eigener Lose in fremdem Namen gegen sofortige Bezahlung nach Erhalt der Auktionsrechnung.

  2. Die Steigerungssätze lauten wie folgt :

    bis 20,- EUR 1,- EUR bis 500,- EUR 10,- EUR
    bis 50,- EUR 2,- EUR bis 1.000,- EUR 20,- EUR
    bis 200,- EUR 5,- EUR über 1.000,- EUR 50,- EUR

    Gebotslose werden zu 5,- EUR ausgerufen.
    Von diesen Steigerungssätzen abweichende Gebote werden aufgerundet.

  1. Gebote werden Interesse wahrend ausgeführt. Der Meistbietende erhält den Zuschlag jeweils eine Steigerungsstufe über dem vorliegenden nächst niedrigeren Gebot. Der Versteigerer ist berechtigt, den Zuschlag zu verweigern, Lose bei Unstimmigkeiten nochmals aufzurufen, Lose umzugruppieren oder zurückzuziehen.

  2. Zum Zuschlagpreis wird das Aufgeld von 20 % aus der Zuschlagsumme, die Losgebühr von 1,- EUR/Los und die Mwst. in Höhe von 19 % aus Aufgeld und Gebühren berechnet. Hinzu kommen noch Versandkosten.

  3. Das Einreichen von Geboten und der Zuschlag verpflichten zur Abnahme. Das Eigentum der ersteigerten Ware geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr bereits bei Zuschlag auf den Käufer über. Die Zustellung gekaufter Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.

  4. Den Zuschlagpreis zuzüglich Aufgeld, Losgebühr, Mwst. und eventuell Versand-kosten hat der Käufer nach Erhalt der Rechnung an den Versteigerer zu zahlen oder auf sein Konto zu überweisen, worauf erst Anspruch auf Auslieferung der ersteigerten Lose besteht.

  5. Wird die Zahlung nicht sofort nach Erhalt der Auktionsrechnung geleistet, geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, desgleichen, wenn die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird. Der ersteigerte Gegenstand kann dann ohne Benachrichtigung freihändig verkauft oder versteigert werden. Der vorherige Käufer haftet in diesem Fall für Mindererlös und Kosten, hat aber auf etwaigen Mehrerlös keinen Anspruch. Bei verspäteter Zahlung werden dem Käufer ein Verzugszuschlag von 2% auf den Gesamtbetrag der Rechnung, 5,- EUR pro Mahnung und 1% Zinsen pro angefangenen Monat in Rechnung gestellt. Kaufgeldrückstände, Kosten für Nebenleistungen und Zinsen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen oder einklagen. Gerichts- und Erfüllungsort ist Hildburghausen.

  6. Der Versteigerer hat die Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, aber ohne Garantie für Beschaffenheit und Vollständigkeit. Für Rand, Zentrierung, Zähnung, Stempel usw. ist das Bild maßgebend. Katalogberechnungen gelten stets als „cirka“.

  7. Reklamationen, gleich welcher Art, müssen spätestens 8 Tage nach Übernahme oder Zustellung mit den beanstandeten Losen beim Versteigerer eingehen. Die Lose müssen unverändert, d.h. im Originalzustand der Zusendung sein, ansonsten sind Reklamationen ausgeschlossen. Die Reklamationsfrist gilt als überschritten, wenn die Lose nicht fristgemäß, d.h. spätestens 14 Tage nach der Versteigerung abgenommen werden. Den Nachweis der Beanstandung hat der Käufer auf Eigenkosten zu erbringen, ggf. durch Attest eines anerkannten Prüfers. Sammlungen, Lots, Posten sind von Reklamation ausgeschlossen. Qualitätsbezeichnungen unterliegen individuellen Ansichten und können daher nie Begründung für eine Reklamation sein.

  8. Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert.

  9. Der Versteigerer behält sich vor, Personen von der Versteigerung auszuschließen.



Versteigerungsbedingungen (Sonder- bzw. Gebotsauktion)

sind auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion ausschließlich maßgebend.  
  1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt mit Ausnahme eigener Lose in fremdem Namen gegen sofortige Bezahlung nach Erhalt der Auktionsrechnung.

  2. Die Steigerungssätze lauten wie folgt :
               bis 20,- EUR                1,- EUR
               bis 50,- EUR                2,- EUR
               bis 200,- EUR              5,- EUR
               bis 500,- EUR              10,- EUR
               bis 1.000,- EUR           20,- EUR
               über 1.000,- EUR         50,- EUR

             Von diesen Steigerungssätzen abweichende Gebote werden aufgerundet.
  1. Der Meistbietende erhält den Zuschlag zum Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 4,- EUR. Der Versteigerer ist berechtigt, den Zuschlag zu verweigern, Lose bei Unstimmigkeiten nochmals aufzurufen, Lose umzugruppieren oder zurückzuziehen.

  2. Zum Zuschlagpreis wird das Aufgeld von 20 % aus der Zuschlagsumme, die Losgebühr von 1,- EUR/Los und die Mwst. 19% aus Aufgeld und Gebühren berechnet. Hinzu kommen noch Versandkosten.

  3. Das Einreichen von Geboten und der Zuschlag verpflichten zur Abnahme. Das Eigentum der ersteigerten Ware geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr bereits bei Zuschlag auf den Käufer über. Die Zustellung gekaufter Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.

  4. Den Zuschlagpreis zuzüglich Aufgeld, Losgebühr, Mwst. und Versandkosten hat der Käufer nach Erhalt der Rechnung an den Versteigerer zu zahlen oder auf sein Konto zu überweisen, worauf erst Anspruch auf Auslieferung der ersteigerten Lose besteht.

  5. Wird die Zahlung nicht sofort nach Erhalt der Auktionsrechnung geleistet, geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, desgleichen, wenn die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird. Der ersteigerte Gegenstand kann dann ohne Benachrichtigung freihändig verkauft oder versteigert werden. Der vorherige Käufer haftet in diesem Fall für Mindererlös und Kosten, hat aber auf etwaigen Mehrerlös keinen Anspruch. Bei verspäteter Zahlung werden dem Käufer ein Verzugszuschlag von 2% auf den Gesamtbetrag der Rechnung, 5,- EUR pro Mahnung und 1% Zinsen pro angefangenen Monat in Rechnung gestellt. Kaufgeldrückstände, Kosten für Nebenleistungen und Zinsen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen oder einklagen. Gerichts- und Erfüllungsort ist Hildburghausen.

  6. Der Versteigerer hat die Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, aber ohne Garantie für Beschaffenheit und Vollständigkeit. Für Rand, Zentrierung, Zähnung, Stempel usw. ist das Bild maßgebend. Katalogberechnungen gelten stets als „zirka“.

  7. Reklamationen, gleich welcher Art, müssen spätestens 8 Tage nach Übernahme oder Zustellung mit den beanstandeten Losen beim Versteigerer eingehen. Die Lose müssen unverändert, d.h. im Originalzustand der Zusendung sein, ansonsten sind Reklamationen ausgeschlossen. Die Reklamationsfrist gilt als überschritten, wenn die Lose nicht fristgemäß, d.h. spätestens 14 Tage nach der Versteigerung abgenommen werden. Den Nachweis der Beanstandung hat der Käufer auf Eigenkosten zu erbringen, ggf. durch Attest eines anerkannten Prüfers. Sammlungen, Lots, Posten sind von Reklamation ausgeschlossen. Qualitätsbezeichnungen unterliegen individuellen Ansichten und können daher nie Begründung für eine Reklamation sein.

  8. Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert.

  9. Der Versteigerer behält sich vor, Personen von der Versteigerung auszuschließen.