Versteigerungsbedingungen für Saalauktionen

1. Der Versteigerer handelt in fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers geltend zu machen. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer zustande. Der Versteigerer ist auf Verlangen des Einlieferers oder des Erwerbers zur Namhaftmachung des jeweils anderen Vertragspartners rechtlich
verpflichtet.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung - unter Wahrung der Interessen der Einlieferer - Nummern desKataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Für die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keine Garantie im Rechtssinne übernommen - mit Ausnahme der Regelung in Ziffer 12. Bei Sammellosen beziehen sich die dazu gemachten Angaben nicht auf eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinne. Der Auktionator übernimmt auch keinerlei Garantie für einzelne Marken und deren Qualitäten, wenn diese aus Sammellosen stammen. Formulierungen wie "postfrisch" oder "komplett" geben den Eindruck von Stichproben wieder, sind aber keinerlei Zusicherung. Alle Sammellose werden nur so versteigert, wie sie sind. Bei Einzellosen kann der Käufer, der Unternehmer ist, den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer wird aber bei begründeten Beanstandungen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden, innerhalb einer Frist von 12 Monaten seine Mängelansprüche gegen den Einlieferer geltend machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme erstattet er dem Käufer den Kaufpreis, einschl. Aufgeld; ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen oder Zinsen, ist ausgeschlossen. Lediglich im Falle einer Fälschung oder Verfälschung erstattet der Auktionator die Kosten eines BPP-Prüfers. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällenverweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und für Erwerbe im Nachverkauf.

5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten. Falls der Erwerber Unternehmer ist, geht die Gefahr in diesem Falle bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder eine sonst zum Versand bestimmte Person oder Anstalt über. Sofern ein Versand, z.B. aufgrund nicht erfüllbarer zollrechtlicher Vorschriften, nicht möglich oder zumutbar ist, entscheidet der Auktionator nach eigenem Ermessen, nicht zu versenden, sondern dem Käufer lediglich die ersteigerten Lose zur Abholung bereitzustellen. In diesem Falle muss der Käufer das ersteigerte Gut auf eigene Kosten beim Auktionator abholen oder abholen lassen.

7. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 22 % des Zuschlagpreises. Bei schriftlichen Bietern wird das Porto und die Versicherungspauschale gesondert berechnet. Die gesetzliche  Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 % wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld, Porto etc.) berechnet, weil eine reine Vermittlungsleistung erbracht wird. Für Vermittlungsleistungen an Geschäftskunden aus anderen EU-Ländern mit USt.-Nr. wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, d.h., die Provisionen und die sonstigen Kosten unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Umsatzsteuer auf diese Entgelte in seinem Heimatland zu entrichten. Für Vermittlungsleistungen an Geschäftskunden aus einem Drittland fällt keine Umsatzsteuer an, wenn die Unternehmer-Eigenschaft in geeigneter Weise nachgewiesen wird. Die Vermittlungsleistungen an Privat-Kunden aus Drittländern ist umsatzsteuerfrei, soweit der Ausfuhrnachweis erbracht werden kann. Während der Auktion ausgestellte Rechnungen gelten nur vorbehaltlich einer Nachprüfung auf Irrtümer. Bei Losen die mit *19%* am Ende der Losbeschreibung gekennzeichnet sind, wird für den Zuschlagspreis und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, dieschriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach
Rechnungszustellung fällig.

9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen eventuellen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.

10. Schriftliche Kaufgebote und solche per Email werden stets Interesse wahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Best- oder Höchstgebote werden bis zum 5fachen Ausrufpreis mitgesteigert. „Gebots“-Lose werden zum  Höchstgebot zugeschlagen und können nicht mit in eine eventuelle Kaufpreisbegrenzung bzw. Gebotslimitierung einbezogen werden. Gebote auf "Gebot"-Lose werden auch in solchen Fällen davon unabhängig ausgeführt. Kunden,  die während der Auktion telefonisch mitbieten möchten, müssen mindestens den Schätzpreis bieten und schriftlich vor der Auktion einen Auftrag erteilen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit führt der Versteigerer den Auftrag zum Schätzpreis aus. Bei Telefon-Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewähr für das Zustandekommen der Verbindung.

11. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichtserstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Bamberg. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.

14. Fehler im Versteigerungsverfahren.Die Firma Philatelie Arbeiter haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Abgabe von mündlichen, schriftlichen, telefonischen oder Internetgeboten, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen oder den Bestand von Telefon-, Fax- oder Datenleitungen sowie für Übermittlungs-, Übertragungs- oder Übersetzungsfehler im Rahmen der eingesetzten Kommunikationsmittel oder seitens der für die Entgegennahme und Weitergabe eingesetzten Mitarbeiter. Für Missbrauch durch unbefugte Dritte wird nicht gehaftet. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

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Versteigerungsbedingungen für Gebotsauktionen


1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EURO. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.

2. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher und schriftlicher Gebote als anerkannt.

3.. Die Versteigerung wird als Fernauktion ohne Saalauktion durchgeführt. Das Mindestgebot je Los beträgt 20,- Euro. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Gebotseingangs. Den Zuschlag erhält der Meistbietende.

4. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Ware wird nach Abschluss der Auktion versandt, auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig. Eine Stundung findet grundsätzlich nichtstatt. Der Bieter erhält i. d. R. eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
 
6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen

7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 30 Tage nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten
seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.

8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen oder das Anbringen von Signaturen.

9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar.

10. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist
verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.

11. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 20,-€ und werden zum gebotenen Höchstpreis zugeschlagen.

12. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden.

13. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 1 Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 31 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Christian Arbeiter, Theatergassen 1, D-96047 Bamberg, Tel. ++49 (0)951/21948, Fax ++49 (0)951/21952, info@arbeiterbriefmarken.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück. –
An Christian Arbeiter Theatergassen 1, D-96047 Bamberg, Fax ++49 (0)951/21952,
info@arbeiterbriefmarken.de –
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am
(*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen. Ende der Widerrufsbelehrung

15. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 22% des Zuschlagspreises. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 % wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld, Porto etc.) berechnet, weil eine reine Vermittlungsleistung erbracht wird. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die
Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.

16. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg.

18. Texte und Abbildungen dieses Auktionskataloges sind urheberrechtlich geschützt. Wiedergabe zum Zwecke der nicht kommerziellen Forschung bei Quellenangabe gestattet

19. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung

(OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.