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Philatelie Arbeiter
Anschrift:
Philatelie Arbeiter
Handels- und Auktionshaus
Inh. Christian Arbeiter
Theatergassen 1
D-96047 Bamberg
Tel.:+49 (0) 951/21948
Fax:+49 (0) 951/21952
 
Wir über Uns:

- Inhabergeführtes Unternehmen, ständig "am Markt"
- 20 Jahre Berufserfahrung mit "Liebe" zur Philatelie
- Breites Verwertungsspektrum durch beste Kontakte zum nationalen und internationalen Berufshandel
- Gewachsener Kundenstamm, vom Vereinssammler zum Grosshändler
- Seit über 15 Jahren Präsenz auf mindestens 3 internationalen Briefmarkenmessen jährlich
- Zusätzliches Einzelhandelsgeschäft in Forchheim
- Einlieferungen nach vorheriger Rücksprache jederzeit willkommen!
- Direktankauf jederzeit erwünscht!
- Direkter, persönlicher Kontakt! Rufen Sie mich an!
- Vermittler erhalten eine angemessene Provision!

Aktuelle Auktionen bei Philasearch:
31. Mai - 1. Juni 2013
Christian Arbeiter's 11. Auktion bietet ein großes internationales Angebot von Marken und Belegen.
Dabei desonders hervorzuheben:
- Altdeutschland mit Bogenraritäten
- großer Preußen Teil
- Europa/Übersee u.a. starkes Belgien und Altitalien Angebot
- Sammlunge, Nachlässe u. Großposten unser bislang umfangreichtes Angebot
- großes Angebot Zeppelin Einzellose - Münzen, Gold u. Silber in unberührten Nachlässen
- Varia: seltene Emailschilder u. eine tolle Flugblattslg. Propaganda
 
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Versteigerungsbedingungen für Gebotsauktionen  (für Saalauktionen danach)
 
  1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EURO. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.
  2. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher und schriftlicher Gebote als anerkannt.
  3. Die Versteigerung wird als Fernauktion ohne Saalauktion durchgeführt. Das Mindestgebot je Los beträgt 5,- Euro. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Gebotseingangs. Der Zuschlag erhält der Meistbietende.
  4. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Ware wird nach Abschluss der Auktion versandt, auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  5. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig. Eine Stundung findet grundsätzlich nicht statt. Der Bieter erhält i. d. R. eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
  6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen
  7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 30 Tage nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.
  8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen oder das Anbringen von Signaturen.
  9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar.
  10. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.
  11. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum gebotenen Höchstpreis zugeschlagen.
  12. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieten vermittelt werden.
  13. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
  14. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Philatelie Arbeiter, Geschäftsführer: Christian Arbeiter , Theatergassen 1, 96047 Bamberg , arbeiterbriefmarken@arcor.de , Fax: 0951 / 21952
  15. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  16. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 1,50 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.
  17. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg.
  2. Texte und Abbildungen dieses Auktionskataloges sind urheberrechtlich geschützt. Wiedergabe zum  Zwecke der nicht kommerziellen Forschung bei Quellenangabe gestattet     

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Versteigerungsbedingungen für Saal Auktionen

  1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.
  2. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Käufer eine Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und Gefahr.
  3. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck.
  4. Schriftliche Bieter erhalten in der Regel eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
  5. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung den Zuschlag zu verweigern, Lose des Katalogs umzugruppieren, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Dies geschieht unter der Wahrung der Interessen der Einlieferer. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals auszurufen.
  6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet.
  7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Sammellose sind von jeder Reklamation durch den Käufer und Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.
  8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen. Mängel, die bereits aus der Abbildung ersichtlich sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Lose, bei denen Fehler beschrieben sind, können nicht wegen eventueller weiterer geringer Fehler zurückgewiesen werden. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.
  9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheits- angabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Lose, die mit „feinst“ oder „fein“ beschrieben sind, können Fehler aufweisen. Stücke deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.
  10. Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind ohne Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Sammellose, Engros- und Dublettenposten werden grundsätzlich verkauft „wie besehen“ und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.
  11. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Lediglich das Anbringen von Prüf- Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.
  12. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssätze sind dem jeweils aktuellen Katalog zu entnehmen.
  13. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Ablehnung eines Gebots gilt das vorher abgegebene Gebot als verbindlich.
  14. Schriftliche Gebote für die Saalauktion werden streng Interesse wahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Sollten mehrere Bieter dasselbe Höchstgebot abgeben, gilt die Reihenfolge des Gebotseinganges.
  15. Telefonisches Mitbieten ist erst ab einem Ausrufpreis von 300,-€ möglich. Vorab ist eine schriftliche Bestätigung des Gebots einzureichen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung.
  16. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.
  17. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden.
  18. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
  19. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 2 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.
  20. Der Versand von Ansichtssendungen ist nicht möglich.
  21. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  22. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
  23. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN- Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
  24. Bei Zahlungsverzug werden 14 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung 3% Verzugszuschlag erhoben. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Lose verkauft oder in einer neuen Auktion nochmals angeboten werden. Der säumige Käufer muss hierbei für den Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufkommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch.
  25. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. (§§86a, 86 STGB). Die Firma Christian Arbeiter und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  26. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  27. Bei Zahlung per Paypal ist nur möglich nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung der Fa. Philatelie Arbeiter. Die Gebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Bei inländischen Kunden  akzeptieren wir auch das  Lastschriftverfahren.

1. Juni 2013
 
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Versteigerungsbedingungen für Gebotsauktionen  (für Saalauktionen danach)
 
  1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EURO. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.
  2. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher und schriftlicher Gebote als anerkannt.
  3. Die Versteigerung wird als Fernauktion ohne Saalauktion durchgeführt. Das Mindestgebot je Los beträgt 5,- Euro. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Gebotseingangs. Der Zuschlag erhält der Meistbietende.
  4. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Ware wird nach Abschluss der Auktion versandt, auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  5. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig. Eine Stundung findet grundsätzlich nicht statt. Der Bieter erhält i. d. R. eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
  6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen
  7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 30 Tage nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.
  8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen oder das Anbringen von Signaturen.
  9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar.
  10. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.
  11. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum gebotenen Höchstpreis zugeschlagen.
  12. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieten vermittelt werden.
  13. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
  14. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Philatelie Arbeiter, Geschäftsführer: Christian Arbeiter , Theatergassen 1, 96047 Bamberg , arbeiterbriefmarken@arcor.de , Fax: 0951 / 21952
  15. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  16. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 1,50 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.
  17. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg.
  2. Texte und Abbildungen dieses Auktionskataloges sind urheberrechtlich geschützt. Wiedergabe zum  Zwecke der nicht kommerziellen Forschung bei Quellenangabe gestattet     

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Versteigerungsbedingungen für Saal Auktionen

  1. Der Bieter handelt freiwillig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen.
  2. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Käufer eine Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und Gefahr.
  3. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck.
  4. Schriftliche Bieter erhalten in der Regel eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist.
  5. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung den Zuschlag zu verweigern, Lose des Katalogs umzugruppieren, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Dies geschieht unter der Wahrung der Interessen der Einlieferer. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals auszurufen.
  6. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet.
  7. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie übernommen. Sammellose sind von jeder Reklamation durch den Käufer und Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen. Bei Einzellosen verpflichtet sich der Versteigerer, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück. Ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen, Zinsen etc., ist ausgeschlossen.
  8. Reklamationen von Einzellosen müssen auf den Original- Loskarten erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen. Mängel, die bereits aus der Abbildung ersichtlich sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Lose, bei denen Fehler beschrieben sind, können nicht wegen eventueller weiterer geringer Fehler zurückgewiesen werden. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen.
  9. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Luxus“, usw. geben die subjektive Einstellung des Versteigerers wieder und stellen in keinem Falle eine Beschaffenheits- angabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Lose, die mit „feinst“ oder „fein“ beschrieben sind, können Fehler aufweisen. Stücke deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.
  10. Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind ohne Verbindlichkeit für den Auktionator. Sammlungen, Sammellose, Engros- und Dublettenposten werden grundsätzlich verkauft „wie besehen“ und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.
  11. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierten oder attestierten Lose, werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen.  Lediglich das Anbringen von Prüf- Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zu sofortigen Bezahlung der Lose.
  12. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssätze sind dem jeweils aktuellen Katalog zu entnehmen.
  13. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Ablehnung eines Gebots gilt das vorher abgegebene Gebot als verbindlich.
  14. Schriftliche Gebote für die Saalauktion werden streng Interesse wahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Sollten mehrere Bieter dasselbe Höchstgebot abgeben, gilt die Reihenfolge des Gebotseinganges.
  15. Telefonisches Mitbieten ist erst ab einem Ausrufpreis von 300,-€ möglich. Vorab ist eine schriftliche Bestätigung des Gebots einzureichen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung.
  16. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 5,-€ und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.
  17. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuschlagen. Der Bieter bleibt dann an sein Gebot 4 Wochen beginnend mit dem Tag des Zuschlags gebunden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt kann das Los ohne Rückfrage an einen anderen Limitbieter vermittelt werden.
  18. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
  19. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 19% des Zuschlagpreises sowie 2 € pro Los. Bei Zusendung der Ware werden das Porto und die Versicherungspauschale gesondert in Rechnung gestellt. Auf den Zuschlagpreis sowie das Aufgeld und die Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% erhoben. Für Auslandskäufe, die wir direkt in das Nicht-EU-Ausland versenden, entfällt die Mehrwertsteuer; dies gilt auch für Unternehmen in den EU- Mitgliedsstaaten bei Angabe der Umsatzsteuer- Id.- Nr.
  20. Der Versand von Ansichtssendungen ist nicht möglich.
  21. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  22. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
  23. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN- Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
  24. Bei Zahlungsverzug werden 14 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung 3% Verzugszuschlag erhoben. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Lose verkauft oder in einer neuen Auktion nochmals angeboten werden. Der säumige Käufer muss hierbei für den Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufkommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch.
  25. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. (§§86a, 86 STGB). Die Firma Christian Arbeiter und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  26. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  27. Bei Zahlung per Paypal ist nur möglich nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung der Fa. Philatelie Arbeiter. Die Gebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Bei inländischen Kunden  akzeptieren wir auch das  Lastschriftverfahren.

 
Auktionsergebnisse bei Philasearch:
8.-9. Juni 2007
In der ersten Auktion der Firma Christian Arbeiter Philatelie in Bamberg wurde eine Verkaufsquote (vor dem Rücklosverkauf) von 72% der Gesamtausrufsumme erreicht .Insbesondere die internationale Philatelie, z.B Italien Klassik aus dem legendären Ressel Bestand, wurde oftmals mit beachtlichen Steigerungen verkauft. Im Abschnitt Sammlungen/Posten und Nachlässe wurden ebenfalls teils sehr gute Zuschläge erzielt.
Einige Beispiele:
Los 1476: 9600,- der schöne Skandinaviennachlass (Ruf 5600,-)
Los 1521: 6700,- "Briefeschrank" (Ruf 7500,-)
Los 1884: 1650,- Steckkarten Dänemark ex Schweizer Händlerlager (Ruf 280,-)
Los 1901: 3300,- Steckkarten Frankreich, ex Schweizer Händlerlager (Ruf 2000,-)
Los 2431: 1200,- Steckbuch Übersee (Ruf 500,-)
Los 2443: 5000,- Steckkarten Europa/Übersee (Ruf 3000,-)
Los 2631: 25550,- AK Lagerbestand (Ruf 30000,-)
Los 2506 bis 2623, Händlerlager Heimatbelege wurde für ein Gesamtgebot von 10000,- zugeschlagen.
Unverkaufte Lose können (so weit noch vorhanden) in den nächsten 10 Tagen noch zum Ausrufpreis zzgl. Gebühren erworben werden.
Die Firma Christian Arbeiter und Mitarbeiter bedanken sich an dieser Stelle bei allen persönlich anwesenden Kunden, den Kunden von Philasearch, allen schriftlichen und telf. Bietern, den Internetbietern, dem Komissionär Lorenz Kirchheim.
Der Auktionator und Firmeninhaber Christian Arbeiter wird seine nächste Auktion am 21 und 22 Dezember 2007 durchführen, geeignete Einlieferungen hierfür sind nach vorheriger Rücksprache jederzeit willkommen.
21.-22. Dez. 2007
Christian Arbeiter's 2. Auktion bietet wieder einen gut ausgebauten Einzellosteil mit vielen gesuchten Stücken aus Deutschland, Europa und Übersee. Dabei Auflösung einer Briefe Spezialsammlung Französische Zone. Bei den Sammlungen und Posten findet sich wieder ein Großangebot von unberührten Nachlässen bis zum Händlerlager. Dabei auch eine Briefe Spezialsammlung Schweden.
20.-21. Juni 2008
Christian Arbeiter's 3. Auktion bietet wieder einen gut ausgebauten Einzellosteil mit vielen gesuchten Stücken aus Deutschland, Europa und Übersee. Besonders zu erwähnen sind Ministerblocks aus französischen Gebieten, seltene Ausgaben aus der VR-China, Asien, Russland und Skandinavien.
03. Januar 2009
Christian Arbeiter's 4. Auktion bietet sein bisher umfangreichstes Auktionsangebot. Dabei wieder einen gut ausgebauter Einzellosteil mit vielen gesuchten Stücken aus Deutschland, Europa und Übersee. Dazu wie immer hunderte Posten und Sammlungen zu sehr moderaten Ausrufpreisen.
18. Juli 2009
Christian Arbeiter's 5. Auktion bietet wieder ein breites Spektrum internationaler Philatelie. Dabei Auflösung einer JEIA Sammlung, Tschechische Feldpost in Sibirien, Grosses Angebot Russland und Sowjetunion, Deutschland nach 1945 mit Frankaturraritäten, Besetzung II. Weltkrieg und Auflösung einer grossen Sammlung Posthilfsstellenstempel mit vielen Seltenheiten aus den Ost-Gebieten.
19. 1.2010
Es werden rund 12000 Lose zu einem Mindestgebot von 5,- Euro aus vielen Bereichen der Philatelie angeboten. Besonders hinweisen möchten wir Sie auf das gute Angebot Russland und Sowjetunion, einen umfangreichen Teil Deutsches Reich (inkl. Belege). Jeder Kunde kann den Preis bieten, der ihm das Los wert ist. Den Zuschlag erhält das Höchstgebot.
26. Juni 2010
Christian Arbeiter's 6. Auktion bietet sein bisher umfangreichstes Auktionsangebot. Dabei wieder einen gut ausgebauter Einzellosteil mit vielen gesuchten Stücken aus Deutschland, Europa und Übersee. Dazu wie immer hunderte Posten und Sammlungen zu sehr moderaten Ausrufpreisen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Gebiete China, Spanien, Portugal, Oberschlesien und Russland.
23. November 2010
Es werden über 18000 Lose zu einem Mindestgebot von 5,- Euro aus vielen Bereichen der Philatelie angeboten. Besonders hinweisen möchten wir Sie auf das gute Angebot Russland und Sowjetunion, einen umfangreichen Teil Deutsches Reich (inkl. Belege). Jeder Kunde kann den Preis bieten, der ihm das Los wert ist. Den Zuschlag erhält das Höchstgebot.
19. Februar 2011
Christian Arbeiter's 7. Auktion bietet ein großes internationales Angebot von Marken und Belegen. Dabei besonders hervorzuheben: Auflösung der Dr. Herbst Sammlung Bezirkshandstempel, Danzig, Russland, Volksrepublik China.
Ausserdem wie immer viele Posten und Sammlungen aus privaten Nachlässen.
7. Juni 2011
Gebotsauktion mit Marken und Belegen aus aller Welt zum Mindestgebot von 5 Euro je Los.
13. August 2011
In der 8. Saal Auktion präsentiert die Firma Philatelie Arbeiter ihr bislang größtes postgeschichtliches Angebot mit einer Fülle an interessanten Belegen aus 5 Kontinenten!
Ganz besonders sei an dieser Stelle das Russland - und Sowjetunion- Angebot erwähnt, unter anderem mit  Ansichtskarten, wie sie wohl seit Jahrzehnten nicht mehr auf dem Markt zu finden waren!

Ein substanzhaltiger Sammlungs- und Nachlassteil, die Auflösung einer Scheiner Ansichtskarten-Slg., sowie wertvolle Münzposten werden sicherlich auch auf Ihr Interesse stoßen.

6. Dezember 2011
Gebotsauktion mit Marken und Belegen aus aller Welt zum Mindestgebot von 5 Euro je Los.
Dabei gutes Angebote Russland/Sowjetunion, Volksrepublik China, Postgeschichte Deutschland, 
Besetzungen 2. Weltkrieg und vieles mehr.
18. Februar 2012
Die Firma Philatelie Arbeiter offeriert in ihrer 9.Saalauktion ein umfangreiches und wertvolles Münzangebot, den Bamberg Fund Ansichtskarten mit zahlreichen Raritäten und wertvollen Sammlungen. Das weltweite Philatelie-Angebot bietet  insbesondere ein großes Angebot an Preußen, Kroatien, Vatikan, Russland, Sowjetunion, China, Osmanisches Reich usw. Dazu zahlreiche Sammlungen und Nachlässe zumeist aus privater Sammlerhand.
29. Mai 2012
großes Angebot an nationaler und internationaler Philatelie,
dabei reichlich Postgeschichte, gutes Standardmaterial insbesondere von Deutschland u. Europa, Motive uvm.
Das Mindestgebot beträgt 5,- Euro pro Los.
15. September 2012
Sehr gutes und reichhaltiges Angebot Zemtsvo und Ukraine mit vielen unberührten Sammlungen
Postgeschichte Deutschland ab 1945, sehr stark ex "Frankonia Sammlung"
Lombardei Venetien, sehr reichhaltig mit ausgesucht schönen Stücken
Feldpost WK II, großes postgeschichtliches Angebot.
Ansichtskartenposten,Sammlungen/Nachlässe vielfach aus Privathand
22. Januar 2013
großes Angebot an nationaler und internationaler Philatelie,
dabei reichlich Postgeschichte, gutes Standardmaterial insbesondere von Deutschland u. Europa, Motive uvm.
Besonders hervorzuheben ist das Angebot Deutsche Kolonien, sowie Russland und Sowjetunion.
Das Mindestgebot beträgt 5,- Euro pro Los.
Unsere Internetseite:
www.arbeiterbriefmarken.de
Unsere E-Mailadresse:
info@arbeiterbriefmarken.de